EU-Kommission beabsichtigt Klage im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil diese die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern unabhängig davon, ob sie in Behörden oder in Unternehmen tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden.

Da die Antworten der acht genannten Mitgliedstaaten auf die Stellungnahmen der Kommission nicht zufriedenstellend waren, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Fundstelle

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 15. Februar 2023.

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