Update: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen

Um zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz einzustellen, haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) auf den Weg gebracht. Hierzu wurde am 12. April 2023 ein gemeinsamer Referentenentwurf veröffentlicht.

Das geplante Gesetz beinhaltet Regelungen im Finanzmarktrecht, auch das Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sollen weiterentwickelt werden. Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken.

Neben den finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts werden auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen verbessert.

  • Die Eigenkapitalgewinnung soll insbesondere einfacher werden durch regulatorische Erleichterungen beim Börsengang, die gesellschaftsrechtliche Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien.
  • Offenen Immobilienfonds soll es ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden.
  • Die Digitalisierung am Kapitalmarkt wird vorangetrieben. Mit der Änderung des Aktiengesetzes wird das deutsche Recht für elektronische Aktien geöffnet.
  • Das Gesetz setzt zudem absehbare europäische Vorgaben zum Schutz des von Kryptoverwahrern verwahrten Kundenvermögens um.
  • Soweit Wettbewerbsnachteile für den Finanzstandort Deutschland aus ungleicher Umsetzung europarechtlicher Vorgaben herrühren (Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds sowie für die Verwaltungsleistungen von Konsortialführern), erfolgt eine Angleichung an die rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten.
  • Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es jungen Unternehmen erleichtert werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Der steuerfreie Vorteil des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen soll dabei von gegenwärtig 1 440 Euro im Kalenderjahr auf 5 000 Euro erhöht werden.

Des Weiteren ist geplant, durch Erweiterung der staatlichen Förderung des Vermögensaufbaus (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen dies bislang nicht möglich war, in die Lage zu versetzen, einen Vermögensaufbau über Vermögensbeteiligungen zu betreiben, was zugleich entsprechende Mittel für Investitionen freisetzt.

Update (16. August 2023)

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen beschlossen. Ein Regierungsentwurf liegt derzeit noch nicht vor.

Fundstelle

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) – Stand 12.4. 2023.

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