Rahmen für Künstliche Intelligenz in der EU einstimmig gebilligt
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz einstimmig gebilligt. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa.
Die KI-Verordnung zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Auch für kleine und mittlere Unternehmen wird Transparenz die Anwendung von KI erleichtern. Insgesamt werden die Interessen und Bedürfnisse von KMU und Start-ups verstärkt berücksichtigt
Folgende Regelungen wurden beschlossen:
- Klarstellung, dass es sich bei der KI-Verordnung um eine Produktregulierung handelt, die sich nicht auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bezieht.
- Social Scoring mithilfe KI und Emotionserkennung am Arbeitsplatz wird es in Europa nicht geben.
- Risikobasierter Ansatz der KI-Verordnung: Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
- Besondere Vorschriften für generative KI, namentlich sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, u. a. die Inhalte wie Texte und Bilder generieren.
- Verhaltenskodizes, die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden.
- Während die Regelungen des europäischen Urheberrechts uneingeschränkt gelten, soll durch angemessene und erfüllbare Transparenzvorgaben den Rechtsinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtert werden.
Ausblick:
Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber bereits früher anwendbar: So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach 12 Monaten.
Fundstelle
Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 2. Februar 2024.