BMF: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Juni 2024 in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht.
Inhalt des Schreibens
I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)
II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit
III. Anwendungsbereich
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Persönlicher Anwendungsbereich
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Sachlicher Anwendungsbereich
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Zeitlicher Anwendungsbereich
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Allgemeines
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Anwendung des § 8 StAbwG
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Anwendung des § 11 StAbwG
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IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen
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Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
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Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
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Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
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Allgemeines
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Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
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Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
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Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
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Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
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Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
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Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG
VI. Verhältnis zu anderen Regelungen
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Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
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Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
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Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
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Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
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Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 14. Juni 2024, IV B 5 - S 1308/22/10008 :004.