Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen. Der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist.

Sachverhalt

Der Antrag ließ nicht klar erkennen, ob er gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid für das Grundstück der Antragstellerin gerichtet war.

Richterliche Entscheidung

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und festgestellt, dass er bei jeder denkbaren Auslegung unzulässig ist.

Dagegen hat die Antragstellerin – wiederum unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet – eine Anhörungsrüge erhoben, welche mit Beschluss vom 7. April 2025 als unzulässig verworfen worden ist.

Die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht – BVerfG – mit Beschluss vom 27. Mai 2025 (1 BvR 934/25) nicht zur Entscheidung angenommen.

Fundstelle

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2025 (3 V 3046/25); vgl. die Pressemitteilung 7/25 vom 4. Juni 2025.

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