Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai 2026 hat der BFH im Revisionsverfahren X R 27/22 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Vereinbarkeit der Besteuerung von 5% des Übernahmegewinns als nichtabziehbare Betriebsausgaben (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG) mit Art. 7 der Fusionsrichtlinie 2009/133/EG gerichtet.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Wechsel der in Luxemburg ansässigen Verwaltungsgesellschaft eines Investmentfonds nicht der Grunderwerbsteuer. Die Übertragung der Verwaltungsbefugnis gilt nicht als steuerpflichtige Übertragung von Anteilen, da das rechtliche Eigentum an den Anteilen bei den Anlegern verbleibt. Die Übertragung der Verwaltungsbefugnis führt somit nicht automatisch zu einer Übertragung von Anteilen.
Die Organhaftung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört zu den Dauerbrennern des Aktienrechts und beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder aufs Neue. Mit Urteil vom 14.10.2025 (II ZR 78/24) hat der BGH erneut zu den Pflichten des Aufsichtsrats und des Vorstands Stellung genommen. Diesmal zu der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats und der Berichtspflicht des Vorstands bei einem zeitweisen Stillstand der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Unternehmer, der Beratungskosten zur Durchsetzung einer Forderung, die ihren Ursprung in einer unternehmerischen Tätigkeit hat, auch wenn diese letztlich nicht durchgeführt wurde, zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies gilt im entschiedenen Streitfall für Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatz für ein Betreiberprojekt stehen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bekanntgegeben, dass die mündlichen Verhandlungen zu zwei anhängigen Verfahren zur Erbschaftsteuer am 12. und 13. Oktober 2026 stattfinden werden.
Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des Gerichts am 18. Juni 2026 in Hannover entschieden.
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass das im Zuge der Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) eingeführte Flächen-Faktor-Modell bei der Anwendung auf übergroße Grundstücke im Außenbereich erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet und gewährte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine (teilweise) Aussetzung der Vollziehung.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist.
Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang um einen Betrieb oder mehrere selbständige Betriebe handeln, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Organgesellschaft, die ein Dauerverlustgeschäft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ausübt, nach § 15 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 KStG die sogenannte Spartenrechnung im Sinne von § 8 Abs. 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers durchzuführen hat (sogenannte Bruttomethode). Im Rahmen dieser Spartenrechnung dürfen die Verluste aus der dauerdefizitären Tätigkeit der Organgesellschaft nicht mit Erträgen aus Wirtschaftsgütern (hier: Immobilienvermögen) verrechnet werden, die zivilrechtlich und steuerrechtlich nicht der die Verlusttätigkeit ausübenden Organgesellschaft, sondern dem keine dieser Sparte zugehörige Tätigkeit ausübenden Organträger zugeordnet sind.
Ein Steuerpflichtiger gilt nicht als Grenzgänger im Sinne von Artikel 15a Absatz 2 des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, wenn eine Rückkehr an seinen Wohnort aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies wird nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung beruflicher Faktoren, beurteilt und kann nicht allein auf der Grundlage allgemeiner Kriterien, insbesondere einer festen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort, entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2025 (Az. II R 56/22) klargestellt, dass eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht als Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Erbengemeinschaft organisiert ist, keinen eigenständigen Rechtsträger im zivil- und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne bildet. Dementsprechend kann diese Gruppe auch nicht als herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) gelten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass in Kindergeldfällen mit Bezug zum Vereinigten Königreich nach Ablauf des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 das EU-Koordinierungsrecht gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin Anwendung findet. Dies schränkt die bisherige Rechtslage in Bezug auf Kindergeldansprüche mit UK-Bezug ein.
Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahnendem Charakter ist bei der Wertermittlung einer schenkweise übertragenen Kommanditeinlage als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Bewertungsgesetzes dem maßgeblichen Gewinn als Ausgangswert hinzuzurechnen.
Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein an der Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung am 22.04.2026 heute entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Vollziehung der festgesetzten Aussetzungszinsen für die Verzinsungszeiträume 2014 bis 2018 vollständig ausgesetzt werden. Das Gericht hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.