BMF: Deutschland und die Schweiz verlängern Konsultationsvereinbarung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben am 16. Oktober 2025 entschieden, die Konsultationsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bis Ende 2027 fortzuführen. Diese wichtige Vereinbarung soll weiterhin Klarheit und Rechtssicherheit für Steuerzahler auf beiden Seiten der Grenze gewährleisten. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen dieser Verlängerung.

Im Rahmen der Bemühungen, die steuerlichen Rahmenbedingungen zwischen Deutschland und der Schweiz zu optimieren, haben die zuständigen Behörden beider Länder die Weiterführung der Konsultationsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) beschlossen. Diese Entscheidung, die am 16. Oktober 2025 offiziell verkündet wurde, bedeutet, dass die Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft bleibt.

Die ursprüngliche Konsultationsvereinbarung, die seit dem 6. April 2023 besteht, zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu stärken und klare Richtlinien für die steuerliche Behandlung von Einkünften zu schaffen. Dies ist besonders für internationale Steuerzahler von Bedeutung, die in beiden Ländern tätig sind oder dort Einkommen erzielen.

Ökonomische Entwicklungen und der Wandel in der Finanzwelt erfordern flexible und anpassungsfähige steuerliche Regelungen. Die Fortführung der Konsultationsvereinbarung stellt sicher, dass sowohl Steuerzahler als auch Steuerbehörden mit einem einheitlichen, verlässlichen rechtlichen Rahmen arbeiten können. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, mögliche Doppelbesteuerungen zu vermeiden und somit Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen. Die neuen Regelungen sollen auch dazu beitragen, mögliche Konflikte bei der Steuererhebung zu minimieren und eine effektive Kommunikation zwischen den Finanzbehörden beider Länder zu fördern.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 16. Oktober 2025

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