BMF: Vordruck zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2025 das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG bekanntgegeben.
Hintergrund
Die mit vorgenanntem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Juli 2024 veröffentlichten Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte und neue Fassung wurden aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und im Hinblick auf die durch das Jahressteuergesetz 2024 für Anteile an Investmentfonds (§ 19 Absatz 3 InvStG) und an Spezial-Investmentfonds (§ 49 Absatz 5 InvStG) eingeführte Wegzugsbesteuerung ergänzt.
Die Bekanntgabe betrifft folgende Muster:
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ASt - Mitteilung nach § 6 AStG ggf. i.V.m. § 19 Absatz 3 oder § 49 Abs. 5 InvStG
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Anleitung zur ASt – Mitteilung nach § 6 AStG ggf. i.V.m. § 19 Abs. 3 oder § 49 Abs. 5 InvStG.
Hinweis
Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der Mitteilungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 6 AStG alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG ist daher spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I das mit diesem Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster nebst Anleitung zu verwenden.
Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Er steht voraussichtlich ab dem im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 12. Dezember 2025, IV B 5 - S 1369/00008/002/085.


