Pillar 2: Side-by-Side Package der OECD veröffentlicht
Am 5. Januar 2026 gab die OECD bekannt, dass "147 members of the Inclusive Framework (IF)" zu BEPS einem neuen Paket administrativer Leitlinien im Rahmen der globalen Mindeststeueregeln der Säule Zwei zugestimmt haben.
Das vereinbarte "Side-by-side Paket" umfasst u.a. folgende Punkte:
- Der CBCR Safe-Harbour wird um ein Jahr bis 2027 verlängert, wobei der zu erreichende effektive Steuersatz 17 Prozent (wie auch in 2026) ist.
- Es wird einen UPE-Safe Harbour als faktischen Ersatz für den Ende 2025 ausgelaufenen UTPR-Safe Harbour geben, dessen Geltungsbereich jedoch auch weiterhin auf die Anwendung der UTPR und auf die UPE-Jurisdiktion beschränkt ist.
- Der eigentliche side-by-side Safe Harbour betrifft auch die IIR und Jurisdiktionen außerhalb der UPE-Jurisdiktion, nicht aber QDMTTs.
- Ein permanenter ETR-Safe Harbour, der im Kern als „Vollberechnung light“ ab 2027 (uU schon für 2026) angewendet werden kann; light bedeutet dabei aber nicht nur ein weniger, sondern es treten auch neue Aspekte hinzu.
- Ein substance based tax incentives safe harbour, der eine Verringerung der Ergänzungssteuer - im Grundgedanken vergleichbar, in der technischen Umsetzung jedoch abweichend zum substanzbasierten Freibetrag - vorsieht.
Daneben soll an weiteren Safe Harbours und auch an einer Vereinfachung der Vollberechnung gearbeitet werden.
Mehr zum Thema lesen Sie hier:
pwc-oecd-announces-agreement-on-range-of-new-pillar-two-safe-harbours.pdf
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