EU-US Handelsabkommen: Europäisches Parlament stellt Bedingungen für Zollsenkung auf US-Produkte
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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben ihre Position zu zwei Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen Aspekte des EU-US-Handelsabkommens von Turnberry verabschiedet.
Die heute angenommenen Texte sehen vor, dass - sofern mit den EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über sie erzielt wird - die meisten Zölle auf US-Industrieprodukte abgeschafft und einem breiten Spektrum von US-Meeresfrüchten und Agrarprodukten ein bevorzugter Marktzugang gewährt werden, entsprechend der im Sommer 2025 zwischen der EU und den USA getroffenen Vereinbarung.
Aussetzungsklausel
Eine erweiterte Aussetzungsklausel soll es ermöglichen, die neuen Zollpräferenzen mit den USA unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. So könnte die Kommission beispielsweise vorschlagen, alle oder einige Handelspräferenzen auszusetzen, falls die USA zusätzliche Zölle über die vereinbarte Obergrenze von 15 % hinaus oder neue Zölle auf EU-Waren erheben sollten. Die Aussetzungsklausel könnte auch aktiviert werden, falls die USA beispielsweise die Ziele des Abkommens untergraben, Wirtschaftsakteure der EU diskriminieren, die territoriale Integrität, Außen- oder Sicherheitspolitik von Mitgliedstaaten bedrohen oder wirtschaftlichen Zwang ausüben sollten.
Sunrise-Klausel
Die Abgeordneten führten eine „Sunrise-Klausel“ ein, wonach die neuen Zölle nur dann in Kraft treten würden, wenn die USA ihren Verpflichtungen nachkommen.
Die Zollpräferenzen für US-Exporte von Stahl, Aluminium und daraus hergestellten Erzeugnissen würden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung außer Kraft treten, sofern die USA die Zölle auf EU-Erzeugnisse mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von mehr als 50 % nicht auf höchstens 15 % senken.
Das Parlament votierte zudem für ein Auslaufen der Regeln zum 31. März 2028. Eine Verlängerung wäre nur durch einen neuen Gesetzesvorschlag möglich, der nach einer gründlichen Folgenabschätzung zu den Auswirkungen der Verordnung vorgelegt werden müsste.
Schutzmechanismus
Die Kommission wird die Auswirkungen der neuen Vorschriften überwachen, und könnte die neuen Zölle vorübergehend aussetzen, sollten die Einfuhren aus den USA ein Niveau erreichen, das der EU-Industrie ernsthaften Schaden zufügen könnte, beispielsweise im Falle eines Anstiegs der Einfuhren einer bestimmten Produktgruppe um 10 %.
Nächste Schritte
Die beiden Rechtsakte wurden mit 417 Ja-Stimmen, 151 Nein-Stimmen und 71 Enthaltungen (Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA und Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA) sowie mit 437Ja-Stimmen, 141 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen (Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren) angenommen. Die Abgeordneten sind nun bereit, Verhandlungen mit den EU-Regierungen über die endgültige Ausgestaltung der Rechtsvorschriften aufzunehmen.