EU-Kommission genehmigt Strompreisentlastung für energieintensive Unternehmen in Bulgarien, Deutschland und Slowenien

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Die Europäische Kommission hat Beihilferegelungen für Bulgarien (334 Mio. EUR), Deutschland (3,8 Mrd. EUR) und Slowenien (90 Mio. EUR) genehmigt.

Die Regelungen sehen vor, energieintensiven Unternehmen über drei Jahre hinweg einen Teil ihrer Stromkosten zu erstatten, um Standortverlagerungen außerhalb der EU zu verhindern. Grundlage ist der am 25. Juni 2025 angenommene Beihilferahmen zum Deal für eine saubere Industrie (CID). Voraussetzung ist, dass die Empfänger mindestens 50 % der Beihilfen in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestieren. Die Regelungen laufen in Bulgarien ab Juli 2025, in Deutschland und Slowenien ab Januar 2026 – jeweils für drei Jahre.

Darüber hinaus schlug die Kommission am 13. April 2026 den Mitgliedstaaten einen befristeten Krisenrahmen vor, um den aufgrund der Krise im Nahen Osten gestiegenen Energiepreisen zu begegnen. Dieser soll die bestehenden Möglichkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften, einschließlich des CID-Beihilferahmens, ergänzen.

 

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