BVerfG: Erledigung zweier Normenkontrollverfahren zu Vorschriften aus dem Lohnsteuerrecht
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, die Verfahren zu zwei Vorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum § 40b Einkommensteuergesetzes (EStG) einzustellen.
Hintergrund
Die Vorlagen bezogen sich auf Regelungen im Lohnsteuerrecht (§ 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG), nach denen Arbeitgeber auf Sonderzahlungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer Zusatzversorgungseinrichtung (Gegenwertzahlungen) eine pauschale Lohnsteuer von 15 % erheben müssen.
Der VI. Senat des BFH betrachtete diese steuerliche Praxis in Verfahren aus dem Jahr 2008 als verfassungswidrig und setzte das Verfahren aus, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entschied.
Stellungnahme der Berichterstatterin
Die Berichterstatterin wies darauf hin, dass die vorgelegten Darstellungen nicht den Anforderungen des Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz und § 80 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entsprechen. Insbesondere fehle eine genaue Feststellung, ob die Gegenwertzahlungen tatsächlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Zudem gäbe es keine hinreichende rechtliche und gerichtliche Würdigung der tatsächlichen Zahlungsvoraussetzungen.
Entscheidung
Auf Grundlage dieser Hinweise sowie der Anhörung der Verfahrensbeteiligten hob der BFH seine Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse auf. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin die Verfahren der konkreten Normenkontrolle ein.
Fundstelle
BVerfG, Pressemitteilung Nr. 57/2026 vom