Quo vadis Erbschaftsteuer
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Webinar am 15. Oktober 2026 von 10 bis 10:45 Uhr
Überblick
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört zu den politischen Dauerbrennern in Deutschland – kaum eine Legislaturperiode vergeht ohne Forderungen nach Abschaffung, Verschärfung oder grundlegender Reform. Mit den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober 2026 (Az. 1 BvF 1/23 und 1 BvR 804/22) erhält diese Debatte nun einen konkreten Anlass, der die zentrale Gerechtigkeitsfrage plastisch macht: Ist es verfassungsrechtlich gerechtfertigt, dass der Erwerb von Unternehmensvermögen erbschaftsteuerlich privilegiert wird, während Privatvermögen – Aktien, Immobilien, Wertpapierdepots – voll besteuert wird?
In unserem Webinar am 15. Oktober 2026 ordnen wir die mündliche Verhandlung beim BVerfG, an der einer der Referenten teilnimmt, ein und teilen unsere ersten Einschätzungen. Wir nehmen eine Standortbestimmung der Erbschaftsteuer 2026 vor und geben einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen. Zudem geben wir einen Einblick, was heute noch bzw. schon getan werden kann, und nehmen uns abschließend Zeit für Ihre Fragen an unsere Experten.
Der Ausgangsfall (1 BvR 804/22)
Der Beschwerdeführer erbte Privatvermögen – unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundvermögen – und wurde dafür in voller Höhe zur Erbschaftsteuer herangezogen. Wäre stattdessen ein Unternehmen im Nachlass gewesen, hätte er von weitreichenden Verschonungsregeln bis hin zum nahezu vollständigen Steuererlass profitieren können. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist. Dabei wird auf die Vereinbarkeit der bewertungsrechtlichen Regelungen (§ 203 BewG) sowie der Verschonungstatbestände des Unternehmensvermögens (§§ 13a, 13b, § 13c und § 28a ErbStG), der Tarifvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen.
Politische Dimension
Die geltende Rechtslage bewegt sich unseres Erachtens zwar innerhalb der Leitplanken, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Grundsatzentscheidungen von 1995, 2006 und 2014 gesetzt hat. Doch der aktuelle Fall verdeutlicht, dass die Frage einer verfassungswidrigen Überbegünstigung von Unternehmensvermögen keineswegs abschließend geklärt ist. Sollte das Gericht die bestehenden Verschonungsregelungen ganz oder teilweise beanstanden, ist mit einer zügigen und weitreichenden politischen Reformdiskussion zu rechnen – einschließlich einer möglichen Neujustierung der Verschonungsbedarfsprüfung und der Begünstigungsregeln für Familienstiftungen.
Handlungsbedarf über die Erbschaftsteuer hinaus
Um für eine mögliche Gesetzesänderung gewappnet zu sein, bieten sich Strukturierungsüberlegungen für das eigene Vermögen an. Dabei zeigen unsere Referenten, wie sich ertragsteuerliche Fallstricke vermeiden und Chancen bei der Nachfolge gezielt nutzen lassen. Die beste steuerliche Planung nützt jedoch wenig, wenn die rechtliche Seite vernachlässigt wird – deshalb widmen wir uns auch der Nachfolge zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament.
Programm
- Mündliche Verhandlung beim BVerfG – Einordnung und erste Einschätzungen
- Erbschaftsteuer 2026 – Standortbestimmung und Ausblick
- Vorbereitende Gestaltungshandlungen
- Ertragsteuerliche Fallstricke und Chancen bei der Nachfolge
- Ihre Fragen an unsere Experten
Wir laden Sie herzlich ein, sich für unser Webinar am 15. Oktober 2026 um 10 Uhr „Quo vadis Erbschaftsteuer" unter diesem Link zu registrieren. Im Anschluss an die Vorträge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und sich mit unseren Experten auszutauschen. Wir freuen uns, Sie auf unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen!