Abrechnungsfalle Dienstwagen: Warum Arbeitgeber den Firmenwagen jetzt unter Umständen doppelt bezahlen müssen.

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Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 25.03.2026 – Az. 5 AZR 38/25) verschärft die Haftungsrisiken bei der Dienstwagenüberlassung.

Das Problem: Die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens ist arbeitsrechtlich demnach ein Sachbezug. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf der Wert aller Sachbezüge jedoch nicht den pfändbaren Teil des Gehalts übersteigen – dem Mitarbeiter muss das unpfändbare Existenzminimum zwingend in Geld ausgezahlt werden.

Die Falle: Laut BAG ist die Pkw-Privatnutzung ein unteilbarer Sachbezug. Wird die Pfändungsfreigrenze in einem Monat durch den Dienstwagenabzug auch nur um einen Euro unterschritten, sei die gesamte Anrechnungsvereinbarung für diesen Monat nichtig (§ 134 BGB).

Die Folge: Der Arbeitgeber müsse dem Mitarbeiter den vollen Wert des Sachbezugs (die 1%-Pauschale) nochmals in Geld netto nachzahlen – obwohl das Auto in dieser Zeit vollumfänglich privat genutzt wurde!

Wichtig für die Payroll (§ 850e ZPO):
#1%-Regelung (Privatnutzung): Fließt als Sachbezug in die Pfändungsberechnung ein.
#0,03%-Regelung (Arbeitsweg): Ist laut BAG kein Sachbezug, sondern ein rein steuerlicher Korrekturposten und bleibt vollstreckungsrechtlich außen vor.

Unsere Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber vor diesem Hintergrund:
🔍 1. Risiko-Audit durchführen: Prüfen Sie gezielt Verträge mit hohem Pkw-Wert bei niedrigem Barlohn (z. B. Teilzeitkräfte oder Gehaltsumwandlungen).
📊 2. Unterhaltsdaten pflegen: Da Pfändungsfreigrenzen von Unterhaltspflichten abhängen, müssen diese Daten in der Abrechnung monatlich aktuell sein.
🛠️ 3. Ausschlussfristen optimieren: Nutzen Sie rechtssichere arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, um rückwirkende Ansprüche zeitlich zu begrenzen.
💻 4. Payroll-Software anpassen: Implementieren Sie automatisierte Warnmeldungen, sobald die Nettorauszahlung nach Dienstwagenabzug unter die Pfändungsfreigrenze zu fallen droht.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Dienstwagenrichtlinien und Payroll-Prozesse auch an die neue höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen. Sprechen Sie uns an!

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Nikolaus Kastenbauer

Director München
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