ESG-Offenlegung im Wandel und ihre Auswirkung auf das Reporting

Das JBRC-Programm 2026 zeigt, das ESG nicht als Zusatzanforderung, sondern vielmehr als integraler Bestandteil regulatorischer Daten gedacht ist und eine einheitliche Semantik über alle Kennzahlen benötigt.

Mit seinem Arbeitsprogramm 2026 setzt das Joint Bank Reporting Committee (JBRC) einen strategischen Akzent im europäischen regulatorischen Reporting. Statt neuer ESG KPIs rücken konsistente Definitionen, gemeinsame Datenlogiken und die Integration von ESG in bestehende Meldestrukturen in den Fokus. Die aktuelle Einordnung des JBRC verdeutlicht, warum semantische Klarheit für die Qualität und Vergleichbarkeit der ESG-Offenlegung an Bedeutung gewinnt.

ESG-Offenlegung im Wandel: Was das JBRC-Programm 2026 für das regulatorische Reporting im Bankensektor bedeutet 
 
Als Anfang 2026 das Joint Bank Reporting Committee (JBRC) gemeinsam mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) sein Arbeitsprogramm, die Fokusthemen für das Jahr 2026 sowie die Empfehlungen zur Offenlegung von ESG-Risiken gem. Art. 449a  CRR vorlegte, wurde deutlich, dass es sich um mehr als ein technisches Update handelt. Bei genauerer Betrachtung zeichnet sich vielmehr ein spürbarer Richtungswechsel ab, nicht nur für die ESG-Säule 3 Offenlegung, sondern auch für das regulatorische Reporting insgesamt. 
 
Dieser Richtungswechsel setzt an einem bekannten, aber bislang ungelösten Problem an. Banken berichten heute parallel zu unterschiedlichen regulatorischen Zwecken an verschiedene Behörden, insbesondere im Rahmen der aufsichtlichen Meldungen (EBA/EZB), der statistischen Meldungen (EZB/nationale Aufsichten) sowie der abwicklungsbezogenen Berichterstattung (SRB), häufig auf Basis derselben Daten, jedoch mit unterschiedlichen Definitionen. Was als „Exposure“, „Residual Maturity“ oder „Green Asset Ratio“ gilt, hängt nicht selten vom jeweiligen Meldekontext ab. Das Ergebnis sind hohe Kosten, operative Komplexität, Interpretationsspielräume und eingeschränkte Vergleichbarkeit, die weder für Banken noch Aufsichtsbehörden zufriedenstellend sind.  
 
Genau hier setzt das Joint Bank Reporting Committee an. Das JBRC ist kein neues Gremium, doch sein Mandat gewinnt sichtbar an Gewicht. In ihm arbeiten EBA, EZB, Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB) und weitere europäische Institutionen daran, das regulatorische Meldewesen schrittweise zu harmonisieren, nicht durch neue Pflichten, sondern durch eine gemeinsame semantische Basis. Das Arbeitsprogramm 2026 macht deutlich, dass diese Phase nun in eine operative Umsetzung übergeht. Im Fokus steht die sogenannte semantic integration: die systematische Angleichung von Begriffen, Definitionen und Datenkonzepten über FINREP, COREP, ESG-Risiken in der Säule 3, statistische Meldungen und das künftige Integrated Reporting Framework (IReF).

Die ESG-Empfehlungen als methodischer Prüfstein und Blaupause 
 
Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang das zeitgleich veröffentlichte JBRC-Papier „Recommendations on the semantic integration of ESG Pillar 3 disclosures“, das eine Reihe konkreter Empfehlungen zur ESG-Säule 3 Offenlegung enthält. Sie sind das erste konkrete Ergebnis der Arbeit der JBRC-Expertengruppe für semantische Integration und bewusst als Pilot angelegt. 

Der Ansatz ist bemerkenswert pragmatisch. Die Empfehlungen schaffen keine neuen ESG-Pflichten, sondern setzen dort an, wo die aktuelle EBA-Konsultation zu ESG-Offenlegungen (EBA/CP/2025/07) in der Praxis Fragen offenlässt und Interpretationsspielraum ermöglicht. Begriffe wie „Residual maturity“, „Energy Performance Score“, „Physical Risk Exposure“ oder „Green Asset Ratio“ werden nicht neu erfunden, sondern konsequent mit bestehenden Definitionen aus FINREP, COREP oder statistischen Meldewesen abgeglichen. Damit werden reale Herausforderungen in der ESG-Berichterstattung adressiert, die in der Praxis zu erheblichen Abweichungen führen. 
 
Gerade im Bereich der Immobilien- und Klimadaten haben unsere PwC-Studien aus den Jahren 2023 und 2024 deutlich gemacht, wie groß der Handlungsbedarf in der Harmonisierung der Definitionen innerhalb der bestehenden Offenlegungsanforderungen ist. Ob Energieeffizienz anhand von EPC-Labels oder quantitativen EP-Scores berichtet wird, wie mit Schätzungen umzugehen ist oder auf welcher Ebene physische Klimarisiken zu messen sind, all das sind Detailfragen mit erheblicher Wirkung auf Vergleichbarkeit und Datenqualität. 

Die veröffentlichten Empfehlungen der JBRC adressieren viele dieser Punkte und würden an entscheidenden Stellen Klarheit und Konsistenz über die Daten schaffen, ohne die Institute mit zusätzlichen Anforderungen zu belasten. Gleichzeitig bleiben jedoch einige wesentliche Umsetzungsfragen offen. So stellt sich etwa die Frage, inwieweit die geplante Abbildung physischer Risiken anhand der NUTS-Codes in den überarbeiteten ITS tatsächlich einen zusätzlichen praktischen Mehrwert entfalten kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass: 

  • die Datenverfügbarkeit und -qualität auf dieser räumlichen Ebene oft begrenzt ist, 
  • viele Institute bislang nicht über ausreichend granulare Standortinformationen ihrer Engagements verfügen, 
  • die Operationalisierung in den bankinternen Risiko- und Steuerungsprozessen nur begrenzt anschlussfähig erscheint. 

Die JBRC-Initiative ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung eines stringenteren, europaweit konsistenteren ESG-Offenlegung und Reporting. Die nachstehende Grafik zeigt, wie die JBRC-Empfehlungen den Übergang von der heutigen fragmentierten ESG-Offenlegung zu einer künftig integrierten Reporting-Landschaft adressieren: 

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Ein Signal an Aufsicht und Institute
 
Auch wenn die Empfehlungen formal nicht bindend sind, sollte ihre Bedeutung nicht unterschätzt werden. Sie geben einen klaren Hinweis darauf, wie Aufseher künftig konsistente ESG-Daten verstehen wollen und welche Auslegungen sich in den finalen technischen Standards, Datenmodellen und XBRL-Taxonomien wiederfinden könnten. 
 
Für Banken bedeutet das: Wer die ESG-Offenlegung heute rein als isolierte Offenlegung betrachtet, greift zu kurz. ESG-Daten werden zunehmend Teil des regulatorischen Meldewesens, mit denselben Anforderungen wie klassische Finanzdaten in Bezug auf Nachvollziehbarkeit, Reproduzierbarkeit und Systemintegration. Damit gelten für ESG-Daten die gleichen Anforderungen an Datamanagement und Governance wie für die anderen Finanz- und Risikodaten.  
 
Das JBRC-Arbeitsprogramm 2026 macht zudem deutlich, dass es nicht bei ESG bleiben wird. Weitere Empfehlungen zu FINREP, COREP und IReF sind bereits angekündigt. Schritt für Schritt entsteht so ein europäisches Datenfundament, das weniger auf parallelen Meldesträngen basiert, sondern auf einer gemeinsamen Sprache, um Mehrfacherhebungen zu reduzieren und Daten für verschiedene Zwecke wiederzuverwenden. 
 
Mehr Effizienz durch Präzision
 
Der vielleicht wichtigste Punkt: Das Programm steht nicht im Widerspruch zum politischen Ziel der Entlastung von Instituten, im Gegenteil, es positioniert sich ausdrücklich im Kontext der Effizienzsteigerung des Aufsichts- und Meldewesens. Semantische Klarheit ist eine Voraussetzung für Standardisierung und Automatisierung. Nur wenn Daten eindeutig definiert sind, lassen sie sich wiederverwenden, integrieren und effizient prüfen.  

Das Versprechen der Entlastung durch Harmonisierung ist das richtige Signal, greift aber nicht automatisch für alle Institute gleichermaßen. Gerade kleinere und mittlere Häuser stehen vor der Herausforderung, semantische Vorgaben in bestehende, häufig historisch gewachsene Systemlandschaften zu integrieren. Für sie wird die Harmonisierung perspektivisch Effizienz bringen, kurzfristig wird sie jedoch eher ein Kostentreiber sein und zusätzliche Investitionen in IT, Datenlandschaft und Governance erfordern. Hier wird sich zeigen, wie konsequent JBRC das Prinzip der Proportionalität in der praktischen Ausgestaltung tatsächlich anwendet. 
 
Was das JBRC vorlegt, ist daher kein technokratisches Nebenprojekt, sondern ein struktureller Umbau des regulatorischen Reportings. Es öffnet den Weg für die Integration der ESG-Daten in IReF und damit für ein konsistentes ESG Reporting gemäß Art. 430 (h) CRR und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Konsistenz, die bereits bei der Erstveröffentlichung der Anforderungen im Jahr 2022 hätte sichergestellt werden sollen.  

Vertiefende Informationen zur EBA ITS und zusätzliche Blogbeiträge rund um ESG-Offenlegung und Reporting finden Sie gesammelt auf unserer Homepage: CRR III & ESG-Risiken: Was Banken jetzt offenlegen & melden müssen 

Weiterführende Links: 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Martin Weirich

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