Omnibus-Pakete zur Nachhaltigkeit: EU-Kommission veröffentlicht umfassende Vorschläge

Im Zuge ihrer Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und regulatorischen Entlastung von Unternehmen hat die EU-Kommission heute die ersten Vorschläge im Bereich Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt.

Die Vorschläge sehen umfassende Änderungen zentraler Rechtsvorschriften, die Teil des europäischen Green Deals sind, vor:

Änderung der CSRD und der ESRS
Die Vorschläge betreffen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Einschränkung des Anwendungsbereichs auf große Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern
  • Überarbeitung der ESRS mit dem Ziel, die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu verringen
  • Streichung der geplanten sektorspezifischen ESRS
  • Kein Übergang auf eine Prüfung mit sog. Reasonable Assurance

Die für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 geplante Erstanwendung von Unternehmen der sog. Wave 2 und Wave 3 (große Unternehmen/Konzerne bzw. kapitalmarktorientierte KMU) soll um zwei Jahre verschoben werden, damit die vorgeschlagenen Änderungen gesetzgeberisch umgesetzt werden können.

Änderung der Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung
Hiernach könnte die Berichterstattung für Unternehmen im künftigen CSRD-Anwendungsbereich (große Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern) mit Umsatzerlösen von max. € 450 Mio. freiwillig werden, sofern sie keine Taxonomiekonformität beanspruchen (freiwilliges Opt-in). Weitere Änderungen betreffen u.a.

  • Vereinfachung der Templates für die Berichterstattung
  • Einführung einer Wesentlichkeitsgrenze
  • Änderungen der Banken-KPIs
  • Vereinfachung der DNSH-Kriterien

Die weiteren Vorschläge betreffen die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), CBAM (Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmachanismus) und die InvestEU-Verordnung.

Die Vorschläge sind komplex und bedürfen einer gründlichen Analyse, über deren Ergebnisse ich Sie auf dem Laufenden halte.

Einen Überblick über die Vorschläge finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission sowie die Änderungsvorschläge selbst finden Sie hier.

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Peter Flick

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