Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD: Geplante HGB-Änderungen jenseits der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Weiterhin nur punktuelle Änderungen geplant
Am 10. Juli hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht veröffentlicht.
Nun hat das Bundeskabinett gestern den Regierungsentwurf dieses Gesetzes beschlossen. Sie finden ihn hier.
Die vorgesehenen punktuellen Änderungen im HGB, die nicht oder nur teilweise in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen, entsprechen inhaltlich 1:1 dem Referentenentwurf. Lesen Sie dazu meinen Blogbeitrag vom 14. Juli.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen wird. Über den Fortgang werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Ansprechpartner:
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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