Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD: Geplante HGB-Änderungen jenseits der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Weiterhin nur punktuelle Änderungen geplant

Am 10. Juli hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht veröffentlicht.

Nun hat das Bundeskabinett gestern den Regierungsentwurf dieses Gesetzes beschlossen. Sie finden ihn hier

Die vorgesehenen punktuellen Änderungen im HGB, die nicht oder nur teilweise in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen, entsprechen inhaltlich 1:1 dem Referentenentwurf. Lesen Sie dazu meinen Blogbeitrag vom 14. Juli.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen wird. Über den Fortgang werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten. 

Ansprechpartner:

Dr. Bernd Kliem

Dirk Rimmelspacher

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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