Geplante Reformen des EU-Strommarkts einen Schritt weiter - was bedeutet das für Verbraucher und Industrie?

Die Energieminister:innen der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Dienstag, 17. Oktober 2023, auf geplante Änderungen des EU-Strommarktdesigns geeinigt. Dies ist Teil von umfassenderen Reformbemühungen bezüglich der EU-Strommärkte.

Die jetzt auf den Weg gebrachten Änderungen des EU-Strommarktdesigns sind Teil der Bestrebungen, die Umstellung auf Erneuerbare Energien voranzutreiben und gleichzeitig die Energiesicherheit zu gewährleisten. Verbraucher und Industrie sollen durch die geplanten Änderungen vor großen Strompreisschwankungen geschützt werden.

Ein zentrales Instrument dafür sind die sogenannten Differenzverträge zwischen Mitgliedstaaten und Stromerzeugern, die die Vereinbarung eines bestimmten Strompreises ermöglichen. Der Strompreis wird weiterhin am Markt nach dem Merit-Order-Prinzip gebildet. Erhält der Stromerzeuger aufgrund eines hohen Marktpreises mehr als den vereinbarten Ausübungspreis, muss er diese Differenz an den Mitgliedstaat zahlen. Erhält der Stromerzeuger aufgrund eines niedrigen Marktpreises weniger als den vereinbarten Ausübungspreis, erhält er die Differenz vom Mitgliedstaat. Dadurch sollen Stabilität und Investitionssicherheit gewährleistet werden. Die im Falle eines höheren Marktpreises durch die Mitgliedstaaten erzielten Einnahmen sollen an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Dabei soll ein Anreiz für die Letztverbraucher erhalten bleiben, ihren Stromverbrauch zu reduzieren oder auf Phasen zu verlegen, in denen die Strompreise niedriger sind. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit eröffnet, diese Einnahmen zur Finanzierung direkter Preisstützungssysteme oder Investitionen zur Senkung der Stromkosten für die Letztverbraucher zu verwenden. Darüber hinaus wird die Weitergabe an die Letztverbraucher im aktuellen Entwurf nicht präzisiert. Bei neuen, öffentlich geförderten Erzeugungsanlagen für Windenergie, Solarenergie, geothermische Energie, Wasserkraft ohne Speicher und Atomkraftwerke sollen Differenzverträge obligatorisches Förderinstrument sein. Die Einbindung von bereits bestehenden Atomkraftwerken in den Anwendungsbereich der Differenzverträge wurde ausgiebig diskutiert. Da insbesondere Frankreich stark von einer solchen Regelung profitieren würde, bestanden Bedenken bezüglich des europäischen Binnenmarkts. In den Vorbemerkungen des aktuellen Vorschlags ist eine Ausnahme für die Anwendung auf bestehende Stromerzeugungsanlagen vorgesehen, sofern diese umfassend erneuert oder ihre Lebensdauer verlängert werden soll. Dies wäre auch für bestehende Atomkraftwerke denkbar, sodass die Frage noch nicht abschließend geklärt erscheint.

Neben weiteren expliziten Regelungen zum Verbraucherschutz, gab es auch eine Einigung bezüglich der Stärkung der bestehenden Kapazitätsmechanismen. Diese sollen auch dauerhaft möglich sein und das Genehmigungsverfahren dafür deutlich vereinfacht werden.

Auf die Einigung der EU-Energieminister folgt eine Beratung innerhalb des EU-Parlaments. Geplant ist für die Geltung der Vorschriften über die Differenzverträge außerdem eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung.

Bereits im Sommer hat PwC in einem Diskussionspapier die Anforderungen an Regulierungsbehörden und die Energiebranche auf europäischer Ebene erörtert. Die aktuelle Reform greift nun gezielt einige dieser Punkte auf, um eine zukunftsweisende und effiziente Energieentwicklung für Europa zu ermöglichen. Sie können das Diskussionspapier hier einsehen: https://pwc.to/40OMtiU

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