Anzuwendende Zinssätze für Investitionen 2025 von Gas- und Stromnetzbetreibern stehen fest

Die BK8 der BNetzA hat den Erhebungsbogen für den Kapitalkostenaufschlag nach §10a ARegV für das Jahr 2025 mit den anzuwendenden Planwerten für die Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals veröffentlicht.

Der Erhebungsbogen für den Kapitalkostenaufschlag 2025 wurde von der BNetzA am 14. Mai 2024 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Darin angegeben sind auch die Planwerte der kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalzinssätze, die für Investitionen 2025 anzuwenden sind. Der kalkulatorische Eigenkapitalzins wird nach der im Beschluss BK4-23-022 vom 17. Januar 2024 beschriebenen Methodik bestimmt und liegt demnach bei 6,95%. Die Methodik zur Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes wurde bereits im August 2023 mit dem Beschluss BK4-23-001 geregelt. Der für 2025 anzuwendende Planwert beträgt 3,87%. Beide Planwerte lassen sich anhand der von der Bundesbank veröffentlichten Zeitreihen nachvollziehen.  

Der Eigenkapitalzins vor Körperschaftssteuern von 6,95% ergibt sich aus einem Planwert für den Basiszins in Höhe von 2,67% zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von 3%. Die Summe wird mit einem Steuerfaktor für Körperschaftssteuern von 1,226 multipliziert.
Der Planwert für den Basiszins ergibt sich aus dem Durchschnitt der Monatswerte des ersten Quartals 2024 der von der Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten. Übereinstimmend mit der Methodik im Basisjahr 2020 – jedoch abweichend zur Methodik für die 3. Regulierungsperiode – bildet die BNetzA die Durchschnittswerte nicht mehr aus den auf eine Nachkommastelle gerundeten Monatswerten, sondern aus den tatsächlich veröffentlichten Monatswerten mit zwei Nachkommastellen.  

Der kalkulatorische Fremdkapitalzins von 3,87% errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel aus zwei von der Bundesbank veröffentlichten Zinsreihen, den Anleihen von Unternehmen und den Kreditzinsen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften von Krediten über 1 Million Euro mit einer anfänglichen Zinsbindung von über einem Jahr bis zu fünf Jahren. Wie beim Eigenkapitalzins werden zunächst Planwerte basierend auf den Ist-Werten des ersten Quartals des Antragsjahres verwendet. Für die Anleihen von Unternehmen beträgt dieser Durchschnitt 3,71% und für die Kreditzinsen 4,03%. Zu berücksichtigen ist, dass der Monatswert der Kreditzinsen für März 2024 in Höhe von 4,29% in der Statistik der Bundesbank als vorläufig gekennzeichnet ist und insofern noch Änderungen möglich sind.  

Die Investitionen des Jahres 2024 werden im Kapitalkostenaufschlag 2025 ebenfalls weiterhin mit Planwerten verzinst. Der im Erhebungsbogen ausgewiesene kalkulatorische Eigenkapitalzins beträgt jedoch anders als im Vorjahr kommuniziert nicht mehr 7,09%, sondern 7,10%. Die Veränderung wurde nicht von der BNetzA erläutert und lässt sich anhand der veröffentlichten Daten auch nicht nachvollziehen. Der kalkulatorische Fremdkapitalzins beträgt unverändert 4,17%.  

Der Plan-Ist-Abgleich kann durchgeführt werden, sobald die jahresscharfen Umlaufsrenditen für das gesamte Kalenderjahr vorliegen. Entstehende Differenzen sind dann über das Regulierungskonto zu berücksichtigen.

Die beschriebene Methodik ist bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode befristet. 

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