Freier Weg für den Industriestrompreis? Der beihilferechtliche Rahmen für einen Industriestrompreises bis 2030 steht
Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission den Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) angenommen. Er vereinfacht die Regeln für staatliche Beihilfen im Bereich saubere Energien zur Unterstützung der Ziele des Clean Industrial Deals.
Das Rahmenwerk CISAF ergänzt die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) und ersetzt den befristeten Krisen- und Übergangsrahmen (TCTF). In seinem Fokus stehen neben beschleunigten Genehmigungsverfahren für Investitionen von Mitgliedstaaten in saubere Energieprojekte, die Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung und die Vermeidung der Abwanderung von energieintensiven Unternehmen durch die Gewährung temporärer Strompreisentlastungen.
Beihilferechtliche Grundlage für einen Industriestrompreis
Letzteres ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, einen sog. Industriestrompreis einzuführen. Danach können die Mitgliedsstaaten auf Antrag Abschläge auf den Großhandelsstrompreis für einen bestimmten Anteil des Stromverbrauchs eines Unternehmens bewilligen. Antragsberechtigt für diese Beihilfe sind Unternehmen aus Sektoren, die in besonderem Maße von internationalen Handelsbedingungen betroffen und besonderes stromintensiv sind. Gewährt werden kann die Entlastung für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Sie darf maximal 50 % des durchschnittlichen jährlichen Großhandelsstrompreises in der Gebotszone, in der das Unternehmen angeschlossen ist, betragen und nicht mehr als die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs des Unternehmens abdecken. Den Preis darf sie insgesamt nicht auf unter 50 EUR pro MWh senken.
Solange diese Grenze nicht überschritten wird, kann die Beihilfe auch mit anderen staatlichen Beihilfen oder de-minimis-Beihilfen kombiniert werden. Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings, welche Wechselwirkungen durch weitere Entlastungsregelungen zu beachten sind und inwiefern sich dies auf den oben genannten Mindestpreis auswirken wird.
Unternehmen müssen Gegenleistungen erbringen
Ein begünstigtes Unternehmen muss mindestens 50 % des erhaltenen Beihilfebetrages in neue oder modernisierte Anlagen investieren, die zur Reduzierung der Systemkosten des Stromnetzes beitragen, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen. Grundsätzlich sind diese Anlagen innerhalb von 48 Monaten ab Beihilfegewährung in Betrieb zu nehmen. Diese Investitionen dürfen nicht selbst durch andere Beihilfemaßnahmen gefördert werden. Inwiefern diese (ökologischen) Gegenleistungen in jedem Falle zu erbringen sind oder ggfs. Ausnahmen gelten könnten, sofern etwa keine wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen im konkreten Fall existieren, ist nicht explizit geregelt und aus unserer Sicht offen.
Es kann jedenfalls eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 10 % des gewährten Beihilfebetrages bewilligt werden, wenn ein Unternehmen nachweist, dass es mindestens 80 % des gesamten Investitionsbetrags für Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität, einschließlich nicht-fossiler Backup-Versorgung, verwendet. Die Geltungsdauer des CISAF ist auf den 31. Dezember 2030 beschränkt. Nach diesem Datum dürfen keine Zahlungen mehr erfolgen.
Grundlage für Kapazitätsmechanismus
Darüber hinaus bildet der CISAF die Grundlage für zahlreiche weitere energiebezogenen Beihilfen. So ist auch der Rahmen für einen Kapazitätsmechanismus geschaffen worden. Danach können Mitgliedstaaten die Versorgungssicherheit im Strommarkt gewährleisten, indem sie zusätzliche Kapazitäten (z.B. Kraftwerke, Speicher, Nachfragesteuerung) vergüten, damit diese bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission und kündigte an, zeitnah u.a. ein konkretes Konzept für einen Industriestrompreis vorzulegen, um die Strompreise der Unternehmen schnell zu senken.
Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, sofern Sie zum CISAF und/oder den Eckpunkten bezüglich des Industriestrompreises oder zum neuen Kapazitätsmechanismus Fragen haben sollten.
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