EBA Simplification Package 2026: Weniger ist mehr?

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Die Zukunft des aufsichtsrechtlichen Reportings

Die Welt des aufsichtsrechtlichen Meldewesens ist komplex und dynamisch. Seit 15 Jahren erleben Banken in der Europäischen Union eine stetig fortschreitende Harmonisierung des Meldewesens, das maßgeblich durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA geprägt wird. Zugleich werden die Rufe nach Vereinfachung, Effizienz und einer stärkeren Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips immer lauter. Vor diesem Hintergrund hat die EBA am 10. April 2026 mit dem Konsultationspapier EBA CP 2026/07 und EBA CP 2026/08 ein umfassendes Paket zur Überarbeitung der Melde- und Offenlegungspflichten gemäß der Capital Requirements Regulation (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) vorgelegt. 

Das sogenannte „EBA Simplification Package“ knüpft an die EBA-Prioritäten für 2026 an und zielt auf eine umfassende Überarbeitung der technischen Durchführungsstandards (ITS) für das aufsichtsrechtliche Reporting ab. Es ergänzt die bestehenden Vorgaben um neue Anforderungen, die sich unter anderem aus der CRR 3 ergeben, integriert Meldepflichten, die bislang parallel zum CRR-Meldewesen - insbesondere COREP und FINREP - bestanden haben, und sieht zugleich eine Reduktion der zu meldenden Informationen vor. Damit reagiert die EBA nicht nur auf die praktischen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren der Harmonisierung, sondern auch auf Entwicklungen in der Rechnungslegung und im Aufsichtsrecht wie die Einführung von IFRS 18 oder die Überarbeitung des Marktrisikorahmens im Rahmen des FRTB. 

Nach Jahren des Ausbaus und der Weiterentwicklung des europäischen Meldewesens erscheint eine Neuausrichtung folgerichtig. Ziel ist es, unnötige Compliance-Kosten zu vermeiden, Überschneidungen zu reduzieren und die Meldeanforderungen stärker an der Größe, Komplexität und Risikostruktur der Institute auszurichten. Die geplanten Änderungen sollen ab September 2027 in Kraft treten.

Die Motivation hinter der Vereinfachung

Die Ziele der EBA sind klar definiert: Ein verhältnismäßiger, effizienter und zweckmäßiger Reporting-Rahmen. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der EBA-Studie von 2021 zu den Kosten des aufsichtsrechtlichen Reportings und dem Bericht von 2025 zur Effizienz des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens. Die Europäische Kommission unterstützt diesen Ansatz mit ihrem Arbeitsprogramm 2024 und der Datenstrategie zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, die eine Reduzierung der Reporting-Kosten durch optimierte Anforderungen, verstärkte Datennutzung und verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden fordert.

Das Konsultationspapier kombiniert regulatorisch bedingte Anpassungen und Verbesserungen mit einem breiten Spektrum an Vereinfachungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen basieren auf aufsichtsrechtlicher Erfahrung und umfassendem Feedback von Interessengruppen, einschließlich zuständiger Behörden und der Industrie.

Die Kernpunkte der Vereinfachung umfassen:

  • Reduzierung von Datenpunkten und Templates: Ein ganzheitlicher Ansatz zur Reduzierung der Meldepflichten auf EU- und nationaler Ebene. Ziel ist eine Netto-Reduzierung von rund 50 % der Datenpunkte.
  • Anpassung von Meldefrequenz und Umfang: Weniger häufige Berichte und angepasste Scopes. Insbesondere für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCIs) wird eine größere Proportionalität eingeführt, was zu einer Reduzierung von 18 % der Datenpunkte führen soll. Zudem soll eine erweiterte Nutzung des “Core-Plus-Supplement"-Ansatzes erfolgen, welcher eine flexiblere Gestaltung der Reporting-Anforderungen ermöglicht.
  • Integration paralleler Datenerhebungen: Daten aus Stresstests und aufsichtsrechtlichem Benchmarking werden in das reguläre Reporting integriert, was die Effizienz steigern und die Kosten reduzieren soll.
  • Verbesserung der Datenqualität: Durch die Angleichung von Definitionen und qualitativen Elementen soll die Konsistenz der Daten erhöht werden.

Ein modularer Ansatz für mehr Übersicht

Um den Dialog mit den Interessensgruppen zu erleichtern, ist das Konsultationspapier modular aufgebaut. Es besteht aus einem allgemeinen Teil und neun themenspezifischen Modulen, die jeweils einen eigenen Hintergrund, eine Begründung, Reporting-Templates, Anweisungen, eine Folgenabschätzung und Konsultationsfragen enthalten.

Die Veröffentlichung des Konsultationspapiers am 10. April 2026 markiert den Startschuss für eine wichtige Phase des Austauschs. Interessensgruppen haben nun die Möglichkeit, ihre Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen zu geben. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen:

  • Kommentare zu den FINREP-Templates, die hauptsächlich von der Implementierung von IFRS 18 betroffen sind, mussten bis zum 10. Mai 2026 eingereicht werden.  
  • Für alle anderen Vorschläge im Konsultationspapier haben Sie bis zum 10. Juli 2026 Zeit, Ihre Stellungnahmen abzugeben.  
  • Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation plant die EBA, die überarbeiteten ITS bis Ende 2026 fertigzustellen und der Europäischen Kommission zur Verabschiedung vorzulegen.  
  • Das erste Reporting unter dem neuen Rahmen wird dann voraussichtlich zum Stichtag 30. September 2027 erwartet 

In unserer neuen Blogserie „EBA Simplification Package 2026“ werden wir uns in den kommenden Tagen diesen Modulen widmen und die wesentlichen Änderungen sowie deren Implikationen detailliert beleuchten.

Die Module im Überblick:

  • Modul 1: Liquidität und Asset Encumbrance
  • Modul 2: Finanzberichterstattung (FINREP)
  • Modul 3: Operationelle Risikoverluste
  • Modul 4: Integration der EU-weiten Stresstestdaten
  • Modul 5: Marktrisiko und FRTB
  • Modul 6: COREP Eigenmittel
  • Modul 7: ESG-Reporting
  • Modul 8: SNCI-Angleichung an Säule 3
  • Modul 9: Sonstige Änderungen (IRRBB, Großkredite – Shadow Banking Exposures, Resubmission/Erläuterungen, Leverage Ratio und weitere ITS-Anpassungen) 

Bleiben Sie dran, wenn wir uns im nächsten Beitrag dem ersten Modul „Liquidität und Asset Encumbrance“ widmen und tiefer in die Details des EBA Simplification Package eintauchen! 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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