Update: BMF: Diskussionsentwurf zur Auslegung der nationalen DAC 6 Umsetzungsgesetzgebung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Diskussionsentwurf bezüglich der Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht.

BMF-Entwurf

Das BMF hat auf seiner Homepage den Entwurf bezüglich der Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen mit Datum vom 2. März 2020 veröffentlicht. Den betroffenen Verbänden wird Gelegenheit zur Stellungnahme zum aktuellen Diskussionsentwurf gegeben.

Das BMF-Schreiben soll spätestens Anfang Juni 2020 veröffentlicht werden.

Inhalt des BMF-Schreibens

  • Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Mitteilungspflicht
  • Kennzeichen i.S.d. § 138e AO (mit und ohne Relevanztest)
  • Verfahren zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung

Update (11. August 2020)

Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesfinanzministers für Deutschland nicht von der Möglichkeit der Verlängerung des Ablaufs der Meldefristen Gebrauch zu machen (siehe unseren Newsflash vom 7. Juli 2020), wurde am 6. August 2020 der nächste Entwurf des Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte jedoch nicht über über die Homepage des BMF, sondern über die des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Das BMF-Schreiben gibt den aktuellen Stand der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wieder. Der Diskussionsentwurf ist noch nicht final abgestimmt. Den Entwurf des BMF-Schreibens finden Sie hier.

Angepasst wurden in diesem Entwurf insbesondere die Anwendungs- und Übergangsregelungen. Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen besteht ab dem 1. Juli 2020. Sie besteht auch für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rückwirkungszeitraum; diese müssen bis zum 31. August 2020 an das BZSt übermittelt werden. Die Übermittlung über ein Online-Formular im BZStOnline-Portal (BOP) ist seit dem 1. Juli 2020 möglich; die Massendatenschnittstelle ELMA steht seit dem 15. Juli 2020 zur Verfügung.

Fundstelle

BMF-Schreiben (Diskussionsentwurf) vom 2. März 2020 - IV A 3 - S 0304/19/10006 :002, veröffentlicht am 9. März 2020.

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