Update: Sind Pokergewinne steuerpflichtig?

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen (professionellen) Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen, insbesondere wenn der Spieler über einen längeren Zeitraum an namhaften Turnieren teilnimmt.

Das Glück ist mit den Tüchtigen

Poker gilt gemeinhin als Glücksspiel und die Gewinne sind steuerfrei. Einige Finanzämter sehen dies inzwischen anders. Zugegebenermaßen je nach Fallgestaltung, wie ein vor dem Finanzgericht Köln geführtes Verfahren zeigte. Geklagt hatte ein Flugkapitän, der seit über 20 Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielte. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Es steht auf dem Standpunkt, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte.

In der mündlichen Verhandlung stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Die Finanzverwaltung verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Demgegenüber sah sich der Kläger in einer „Jedermann-Situation“ und argumentierte, Poker sei ein Glücksspiel und jeder könne ein solches Turnier gewinnen (auch Anfänger). Letztendlich entscheide das Kartenglück. Im Übrigen seien die Gewinne in seinem Urlaub entstanden, deswegen im weitesten Fall aufgrund eines Hobbies, aber nicht mehr.

Persönliche Spielereigenschaften für steuerliche Beurteilung entscheidend

Das Finanzgericht ließ sich davon nicht überzeugen. Er wies die Klage mit der Begründung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele. Wo die Grenze vom steuerfreien Gelegenheits- zum steuerpflichtigen Profispieler zu ziehen ist, blieb in der Entscheidung allerdings offen. Dazu wird nun aber der Bundesfinanzhof Gelegenheit haben - die Revision wurde zugelassen. Der Hobbyspieler muss somit weiterhin auf gute Karten hoffen: Beim Poker und auch vor Gericht.

Update (28. August 2020)

Die Rechtsausführungen des Finanzgerichts wurden bestätigt durch das BFH Urteil X R 43/12 vom 16. September 2015.

Die gegen das Urteil des BFH eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG Beschluss 2 BvR 2387/15 vom 16. August 2017 (Rz. 31).

Fundstelle

Finanzgericht Köln, Urteil vom 31. Oktober 2012 (12 K 1136/11).

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