BMF: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. November 2020 eine Ergänzung zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020 über die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 veröffentlicht.

Die Ergänzung des Schreibens vom 30. Juni 2020 (siehe unseren Blogbeitrag) umfasst folgende Themen:

  • Voraus- und Anzahlungsrechnungen

  • Ausgabe eines Gutscheins für einen verbindlich bestellten Gegenstand sowie von Restaurantgutscheinen

  • Erstattung von Pfandbeträgen

  • Gewährung von Jahresboni

  • Herstellerrabatt bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte

  • Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung

  • Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen

  • Sonder- und Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträge

  • Anzuwendender Steuersatz bei Gesamtmargenbildung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG

  • Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG

  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements

  • Leistungszeitpunkt bei Leistungen eines Insolvenzverwalters

  • Leistungen des Gerüstbauerhandwerks

  • Wiederkehrende Leistungen

  • Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 4. November 2020 - III C 2 - S 7030/20/10009 :016.

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