BMF: Entwurf eines Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. April 2022 den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts veröffentlicht.

Der Entwurf des BMF-Schreibens befasst sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen. Die bisherige Bildung steuerlicher Ausgleichsposten wurde infolge der Neuregelung des § 14 Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BStBl. I, Seite 889) durch die Einlagelösung ersetzt.

Der Entwurf wurde an die Verbände versandt, die bis zum 13. Mai 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Der Entwurf nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

I. Zeitliche Anwendung

II. Behandlung von Minder- und Mehrabführungen

1. Steuerliche Auswirkungen

2. Rücklage nach § 34 Absatz 6e KStG

a. Bildung der Rücklage

b. Auflösung der Rücklage

c. Rücklage bei Personengesellschaften als Organträger

III. Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

IV. Mittelbare Organschaft

1. Finanzielle Eingliederung ausschließlich über die mittelbare Beteiligung (Zwischengesellschaft)

2. Finanzielle Eingliederung über Addition von mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung

V. Kettenorganschaft

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 13. April 2022, IV C 2 - S 2770/19/10004 :005.

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