BMF: Entwurf eines Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25. Oktober 2022 den Entwurf eines Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) und zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht.

Hintergrund:

Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen
Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Neuregelung wird von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt gegenüber erklären konnte, das bis zum 1. Januar 2017 geltende Recht für sämtliche vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden. Durch Artikel 1 des Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) wurde die Übergangsregelung um § 27 Abs. 22a UStG ergänzt, so dass diese Erklärung auch für sämtliche Leistungen gilt, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden, es sei denn, diese Erklärung ist widerrufen worden.

In Folge der Neuregelung gelten jPöR, die den allgemeinen Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen (§ 2b Abs. 1 Satz 1 UStG).

Dies setzt voraus, dass eine Behandlung der jPöR als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (§ 2b Abs. 1 Satz 2 UStG). Diese sich in § 2b UStG widerspiegelnde besondere Aufgaben- und Tätigkeitsstruktur der jPöR als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit einer i. d. R. umfangreichen nichtwirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne (i. e. S.) macht besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug erforderlich.

Das Schreiben nimmt dabei zu folgenden Punkten Stellung:

I. Allgemeines

II. Zuordnung von Eingangsleistungen zum Unternehmen und Vorsteuerabzug

III. Besondere Regelungen zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei jPöR

1. Einnahmeschlüssel für teilunternehmerisch verwendete Leistungsbezüge

2. Regelungen für Grundstücke

3. Pauschaler Vorsteuersatz für jPöR mit einem geringen unternehmerischen Bereich

IV. Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder

1. Zentrale Beschaffung

2. Alternative Vorsteueraufteilung für teilunternehmerische Leistungsbezüge nach Haushaltsansätzen

V. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

VI. Anwendungsregelung

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 25. Oktober 2022, III C 2 - S 7300/22/10001 :001.

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