BMF: Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer (Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 1. Februar 2022 - V R 33/18)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. November 2022 ein Schreiben zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Saldierung der Vorsteuer veröffentlicht.
Hintergrund
Mit Urteil vom 1. Februar 2022 – V R 33/18, hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetze (LS 1). Ein solcher könne sich in den Fällen des § 13b UStG a. F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a. F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben (LS 2).
Dazu vertritt das BMF folgende Auffassung:
Neben den vom BFH entschiedenen Fällen eines Übergangs der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
UStG gelten die Grundsätze auch für andere Fälle einer denkbaren Vorsteuersaldierung, z. B. einem innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG.
Weiterhin betrifft die Entscheidung alle Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG, nicht nur – wie vom BFH entschieden – die nach Absatz 1. Darüber hinaus hat das BMF den UStAE in Abschnitt 15a.1 Abs. 4 angepasst.
Anwendung
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 22. November 2022, III C 2 - S 7316/19/10003 :002.