BMF: Entwurf eines aktuellen Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Mit Schreiben vom 19. Juli 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines aktuellen BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 4. September 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVB5@bmf.bund.de gegeben.
Hintergrund
Die Vorschriften des Außensteuergesetzes wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035,
BStBl I S. 874) weitgehend geändert (siehe unseren Blogbeitrag). Daher hat das BMF nun den Entwurf eines angepassten Anwendungsschreibens für das AStG veröffentlicht.
Inhalt
0. Verhältnis des AStG zu anderen steuerlichen Vorschriften
1. Internationale Verflechtungen
2. Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete
3. (weggefallen)
4. Erbschaft- und Schenkungsteuer
5. Zwischengeschaltete Gesellschaften
6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei
Wohnsitzwechsel ins Ausland
Vor 7. Hinzurechnungsbesteuerung
7. Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7 AStG)
8. Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG)
9. Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG)
10. Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG)
11. Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft (§ 11 AStG)
12. Steueranrechnung (§ 12 AStG)
13. Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften (§ 13 AStG)
14. Nachgeschaltete Zwischengesellschaften (§ 14 AStG a. F.)
15. Familienstiftungen
16. Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen
17. Mitwirkungspflicht und Schätzungsuntergrenze (§ 17 AStG)
18. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 18 AStG)
19. (weggefallen)
20. Bestimmungen über die Anwendung von DBA (§ 20 AStG)
21. Zeitliche Anwendung
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