BMF: Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem 31. Dezember 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem 31. Dezember 2020 veröffentlicht.

Inhalt des Schreibens

  1. Zivilrechtliche Behandlung einer Limited nach dem Brexit
  2. Steuerliche Behandlung einer Limited nach dem „Brexit“
  3. Folgen der Löschung einer Limited im Companies House
    1. Behandlung nach britischem Gesellschaftsrecht
    2. Steuerliche Behandlung im Inland nach der Löschung
    3. Sonderfall „restoration“

Anwendung

Das Schreiben ist auf alle Sachverhalte anzuwenden, in denen die Löschung der Limited im Companies House nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt. Die BMF-Schreiben vom 6. Januar 2014, BStBl I S. 111, und vom 19. Oktober 2017, BStBl I S. 1437, sind weiterhin in Fällen anzuwenden, in denen die Limited vor dem 1. Januar 2021 im Companies House gelöscht wurde.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 19. Juli 2023, IV C 2 - S 2701/19/10001 :004.

Eine englische Zusammenfassung des BMF-Schreibens finden Sie hier.

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