EU-Kommission: Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit und Gewährleistung der vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung von EU-Richtlinien

Die Kommission hat ein Paket von Vertragsverletzungsentscheidungen erlassen, weil Mitgliedstaaten keine Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht mitgeteilt haben. Als weitere Maßnahme hat die Kommission fünf Initiativen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen und tiefgreifender technologischer Veränderungen angenommen.

Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien

Die Kommission hat eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten erlassen, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben. Dabei sendet die Kommission zunächst ein Aufforderungsschreiben an diejenigen Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. Es ist ein gängiges Verfahren der Kommission, Fälle dieser Art systematisch zu verfolgen. Im vorliegenden Fall haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für elf EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Binnenmarkt und KMU, Steuern und Zollunion, Gesundheit, Klima, Inneres und Finanzdienstleistungen mitgeteilt. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung der Kommission vom 25. Januar 2024.

Initiativen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit

Die Kommission hat fünf Initiativen angenommen, um die wirtschaftliche Sicherheit der EU in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen und tiefgreifender technologischer Veränderungen zu stärken. Dieses Paket zielt– im Einklang mit der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit vom Juni 2023 – darauf ab, die wirtschaftliche Sicherheit der EU und wahrt gleichzeitig die Handels-, Investitions- und Forschungsoffenheit für die Wirtschaftszweige der EU.

Die präsentierten Vorschläge sind Teil eines umfassenderen Drei-Säulen-Ansatzes für die wirtschaftliche Sicherheit der EU, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert, Risiken vorgebeugt und mit möglichst vielen Ländern zusammengearbeitet wird, um gemeinsame Interessen im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit voranzubringen.

Mehr dazu in der Pressemitteilung der Kommission vom 24. Januar 2024.

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