BMF: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Juni 2024 in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht.

Inhalt des Schreibens

I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)

II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit

III. Anwendungsbereich

  1. Persönlicher Anwendungsbereich

  2. Sachlicher Anwendungsbereich

  3. Zeitlicher Anwendungsbereich

    1. Allgemeines

    2. Anwendung des § 8 StAbwG

    3. Anwendung des § 11 StAbwG

IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG

V. Abwehrmaßnahmen

  1. Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG

  2. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG

  3. Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG

    1. Allgemeines

    2. Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG

    3. Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG

    4. Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG

  4. Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG

  5. Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander

  6. Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG

VI. Verhältnis zu anderen Regelungen

  1. Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG

  2. Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG

  3. Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG

  4. Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen

  5. Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 14. Juni 2024, IV B 5 - S 1308/22/10008 :004.

To the top