BMF: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz
Am 17. Oktober 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz veröffentlicht.
Der UStAE in Abschnitt 1.3 Abs. 9 wird wie folgt geändert:
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In Nummer 3 wird der Punkt am Satzende durch ein Semikolon ersetzt
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Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:
"Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens (Kartellschadensersatz).“
Anwendung
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Für Zahlungen von Kartellschadensersatz vor dem 1. Januar 2025 wird es nicht beanstandet, wenn der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsempfänger einvernehmlich von einer Entgeltminderung i. S. d. § 17 UStG ausgehen, sofern korrespondierend die erforderliche Vorsteuerkorrektur vorgenommen wird.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 8. Oktober 2024, III C 2 - S 7100/19/10004 :006.