BMF: Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. Oktober 2024 ein Schreiben zu Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist veröffentlicht und den UStAE angepasst.

Der UStAE wird wie folgt geändert:

Nach Abschnitt 1.3 Abs. 16b UStAE wird folgender Absatz 16c eingefügt:

"Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sogenannte Ausgleichszahlung erhält, sind Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung."

Anwendung

Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 18. Oktober 2024, III C 2 - S 7100/19/10004 :007.

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