BMF: Maßgebliche Lohnsteuertabelle bei zeitweiser Tätigkeit in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Oktober 2024 ein neues Schreiben zur Ermittlung von steuerfreiem und steuerpflichtigem Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen und dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren veröffentlicht. Dieses aktuelle Schreiben ersetzt das vorherige BMF-Schreiben vom 14. März 2017 und ist für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 anzuwenden.

Bis dahin wird die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen nicht beanstanden, wenn die Vorschrift in R 39b.5 Abs. 2 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien nicht berücksichtigt wird. Dort heißt es: "Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt, sind bei der Ermittlung des Lohnzahlungszeitraums nicht mitzuzählen (z.B. Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder tageweise Beschäftigung in Deutschland)".

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 8 November 2024 (IV C 5 - S 2367/23/10001 :001).

Mehr fachliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Workforce Newsflash - Ausgabe 7, November 2024.

To the top