Marktuntersuchung gespaltene Grund-/Ersatzversorgungspreise für Strom und Gas der Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen

Die Landeskartellbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen („LKartB NRW“) hat den Ergebnisbericht zu ihrer Marktuntersuchung bezüglich der Spaltung der Preise in der Grund- und Ersatzversorgung zu Beginn der Energiekrise veröffentlicht.

Die Marktuntersuchung sollte eine Übersicht über die Situation verschaffen, ein Preisbild der Grundversorgung im Untersuchungszeitraum herstellen und aufzeigen, ob eventuelle Missbräuche bei der Spaltung der Grundversorgungstarife aufgetreten sind.

Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Marktuntersuchung der LKartB NRW zu der Spaltung der Grund- und Ersatzversorgungspreise für Strom und Gas im Zeitraum September 2021 bis Mai 2022. Die Marktuntersuchung wurde aufgrund der massiven Preissteigerungen der Großhandelspreise für Strom und Gas Ende 2021/Anfang 2022 und der damit verbundenen Kündigung oder Einstellung der Energielieferung durch zahlreiche Drittanbieter angestoßen. Die LKartB NRW befragte alle nordrhein-westfälischen Grundversorger für Strom (109) und Gas (136) und analysierte die Preise, die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Margen, die Risikozuschläge, die Wettbewerbssituation und die Neukundenzuwächse in den jeweiligen Versorgungsgebieten. 

Die Marktuntersuchung ergab, dass die Grundversorger in der Grundversorgung für Neukundinnen und -kunden, die durch die Insolvenz oder Einstellung des Geschäftsbetriebs von Drittanbietern in die Grundversorgung gefallen waren, höhere Preise verlangten als für Bestandskund:innen. Diese Preisspaltung war rechtlich umstritten, wurde aber von den Gerichten überwiegend für zulässig erachtet. Die Grundversorger begründeten die erhöhten Preise mit den außergewöhnlichen Umständen bei der Preisfindung, insbesondere mit der unerwartet hohen Anzahl an Neukund:innen und den damit verbundenen kurzfristigen und teuren Beschaffungen auf den Spotmärkten. Die Preisspaltung wurde spätestens zum 01.11.2022 wieder aufgehoben, da dies durch eine gesetzliche Neuregelung der §§ 36, 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgeschrieben wurde, wonach eine Preisspaltung in der Grundversorgung unzulässig wurde. Zugleich wurde aber auch die Ersatzversorgung von der Grundversorgung abgekoppelt und so ausgestaltet, dass sie kurzfristig dem Markgeschehen angepasst werden kann.

Die Marktuntersuchung identifizierte 34 Gas- und 18 Stromgrundversorger, die selbst bei Hinzurechnung eines Erheblichkeitszuschlags von 10 % mehr als 40 % von dem zuvor gebildeten Monatsdurchschnittspreis abwichen. Diese Versorger wurden einer vertieften Prüfung unterzogen. Die Marktuntersuchung stellte fest, dass die Beschaffungskosten zwischen dem 21.12.2021 und dem 19.01.2022 tendenziell am höchsten waren, sowohl für Gas als auch für Strom. Die Vertriebskosten blieben hingegen überwiegend konstant oder wurden nur geringfügig erhöht. Die Margen variierten je nach Versorger, Typfall und Monat, waren aber im Großteil der Fälle unterdurchschnittlich oder negativ. Einige Versorger erhoben zusätzlich Risikozuschläge, die teilweise sehr hoch ausfielen. Die Marktuntersuchung konnte jedoch keinen zwingenden Zusammenhang zwischen den einzelnen Parametern und den Neukund:innenzuwächsen oder der Wettbewerbssituation herstellen.

Die Marktuntersuchung kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen der LKartB NRW nicht vorlagen, da die Grundversorger keine marktbeherrschende Stellung im Endkundenmarkt erlangt hatten und weiterhin Wettbewerb in den Versorgungsgebieten stattfand. Die Marktuntersuchung wurde daher mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Preisspaltung der Grund- und Ersatzversorgungstarife eine vorübergehende und außergewöhnliche Reaktion auf die Marktgeschehnisse Ende 2021/Anfang 2022 war und keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren.

Den Ergebnisbericht können Sie hier finden. Sollten Sie von der Thematik betroffen sein oder weitergehende Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.

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