Neue Rahmenbedingungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG: Was Netzbetreiber jetzt wissen müssen

Die Energiewirtschaft steht vor einem bedeutenden Wandel: Mit der Einführung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE) gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) treten seit dem 1. Januar 2024 neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf die Netzbetreiber und die gesamte Branche haben. Die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur (BNetzA) markieren dabei einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer netzorientierten Steuerung.

Ziel der netzorientierten Steuerung ist das Vermeiden von akuten Gefährdungen und ggf. nachfolgenden Störungen in einem Netzbereich durch die proaktive, Leistungsreduzierung der steuVE. Im Gegenzug profitiert der Betreiber der steuVE von reduzierten Netzentgelten. 
Umzusetzen sind die Anforderungen bezüglich der netzorientierten Steuerung dabei spätestens bis zum 01.01.2029. (Sofern die präventive Steuerung, das Übergangsmodell der genannten Festlegungen, genutzt wird, sind die Anforderungen die netzorientiere Steuerung bis spätestens 24 Monate nach der erstmaligen Durchführung der präventiven Steuerung, umzusetzen.)

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne der BNetzA-Beschlüsse umfassen Nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektromobile, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer Nennleistung von über 4,2 kW, die nach dem 31. Dezember 2023 an die Niederspannungsebene oder in die Umspannung der Nieder- zur Mittelspannung angeschlossen werden.

Netzorientierte Steuerung: Welche Herausforderungen ergeben sich für Verteilnetzbetreiber?

Bei der netzorientierten Steuerung spielt die Netzzustandsermittlung eine zentrale Rolle: Sie basiert auf dem aktuellen IST-Zustand des Netzes und wird durch Echtzeitmessdaten unterstützt. Die Festlegung verlangt dabei eine Messung von:

  • Mindestens 15 % aller Netzanschlüsse des betroffenen Netzbereichs
    oder
  • mindestens 7 % aller Netzanschlüsse des Netzbereichs, kombiniert mit einer Erhebung der entsprechenden Netzzustandsdaten an den Trafoabgängen.

Auf Basis dieser Daten wird dann bei Bedarf ad-hoc eine Anweisung zur Steuerung der steuVE ermittelt und umgesetzt.

Um diese geforderte Transparenz zu ermöglichen, ist u.a. für die Netzanschlüsse und Trafoabgänge eine geeignete Messtechnik auszuwählen und einzurichten sowie ein digitales, rechenfähiges Netzmodell für das Niederspannungsnetz aufzubauen.

Eine weitere Herausforderung ist der Versand des ermittelten Steuerbefehls an die steuVe. Hier soll erneut auf die intelligenten Messsysteme, in Kombination mit Steuerboxen, zurückgegriffen werden.

Für Netzbetreiber bedeutet dies insgesamt eine erhöhte Verantwortung und die Notwendigkeit zur Installation von Hardware (Mess- und Steuerungstechnik) sowie zur Implementierung von Software- und Prozesslösungen, die Informationen verschiedener Systeme austauschen und verarbeiten.

Damit sind sämtliche Bereiche und Abteilungen der Unternehmen betroffen, darunter: Regulierung, Marktkommunikation, Netzplanung, Netzbetrieb und Netzführung.

Wie bereit ist Ihr Unternehmen? Jetzt teilnehmen an unserer GAP-Analyse!

Um Sie bestmöglich bei der Umsetzung der Anforderungen gemäß § 14a EnWG zu unterstützen, laden wir Sie ein, an unserer Umfrage zur GAP-Analyse teilzunehmen.

Eine GAP-Analyse ist ein wesentlicher Bestandteil bei Bewältigung der umfangreichen Anforderungen für Verteilnetzbetreiber und dient dazu, den aktuellen Stand der Fähigkeiten Ihres Unternehmens zu bewerten und mögliche Lücken (GAPs) zwischen dem Ist-Zustand und dem geforderten Zielbild zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können anschließend konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen definiert werden. Die Ergebnisse der Umfrage werden wir umfassend auswerten und Ihnen eine individuelle Auswertung inkl. zusammenfassenden Benchmark-Überblick zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der GAP-Analyse und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen oder weiterführende Gespräche zur Verfügung.
 
Wir sind Ihr kompetenter Partner

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Energiewirtschaft und unserer Expertise in der Umsetzung komplexer Projekte sind wir von PwC der ideale Partner für die Umsetzung der Anforderungen rund um steuVE und dem § 14a EnWG. Mit den neuen Anforderungen setzen wir uns bereits vielfach und intensiv auseinander, identifizieren die Herausforderungen und entwickeln praxisnahe Lösungswege.

Neben der technischen und regulatorischen Beratung profitieren Sie zusätzlich von unserem breiten PwC-Netzwerk, das Ihnen u.a. auch rechtliche Fachexpertise bietet. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle Aspekte der neuen Regelungen effizient und rechtssicher umsetzt.

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Clara Pfund

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