Gesetzentwurf des KRITIS-DachG durch das Bundeskabinett beschlossen
Das aus europäischer Sicht bereits überfällige Gesetz hat aufgrund seiner sehr hohen Sicherheitsrelevanz als eines von wenigen Gesetzen tatsächlich eine Chance auf Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat.
Das Gesetz ist von hoher Relevanz für den Energiesektor und die Unternehmen sind angehalten, den weiteren Gesetzgebungsprozess zu beobachten und die mögliche Betroffenheit zu prüfen.
Am 5. November 2024 wurde der aktuelle Entwurf für das neue Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) veröffentlicht und am folgenden Tag, nur wenige Stunden vor dem Bruch der Koalition, durch das Kabinett beschlossen. Das Gesetz regelt nicht nur die notwendige Einführung von einheitlichen Vorkehrungen zum physischen Schutz vor kritischer Infrastruktur Deutschlands, sondern dient auch der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557, die gemäß des dortigen Art. 26 Abs. 1 bereits zum 17.10.2024 in nationales Recht umzusetzen gewesen wäre. Das KRITIS-Dachgesetz soll erstmals einheitliche, bundesgesetzliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für physische Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen festlegen.
Die Regelungen umfassen eingangs konkrete Registrierungspflichten zur Erfassung aller relevanten Anlagen und im Anschluss die Verpflichtung zur Etablierung präventiver Maßnahmen zur Risikovorsorge auf Basis von sog. Resilienzplänen. Mit dem Gesetz wird erstmals auch für den Bereich der physischen Sicherheit legal definiert, welche Anlagen als kritische Anlagen gelten. Die Vorgaben des KRITIS-DachG gelten dann für die Betreiber dieser Anlagen, sodass diese künftig die gesetzlich oder per Verordnung vorgesehenen Aufgaben und Maßnahmen in ihre Betriebsabläufe integrieren müssen.
Zu den verpflichteten “KRITIS-Sektoren” gehören u.a. die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung und Siedlungsabfallentsorgung. Die Bestimmung der Erheblichkeit von KRITIS-Sektoren-Anlagen für die Erbringung kritischer Dienstleistungen soll durch eine noch zu erlassene Rechtsverordnung geregelt werden. Darüber hinaus können Anlagen außerdem als kritische Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa gelten, wenn dessen Betreiber für oder in mindestens sechs Mitgliedstaaten gleiche oder wesentlich ähnliche kritische Dienstleistungen erbringen.
Betreiber kritischer Anlagen sind dann verpflichtet, drei Monate, nachdem eine Anlage als kritische Anlage gilt, spätestens aber zum 17. Juli 2026, eine Registrierung derselben vorzunehmen. Aus der Registrierung und entsprechenden Einordnung der Anlagenbetreiber ergeben sich infolgedessen die Hauptpflichten des KRITIS-DachG in Gestalt von mindestens alle vier Jahre durchzuführenden Risikoanalysen und –bewertungen, auf dessen Grundlage ein Resilienzplan auszustellen und anzupassen ist.
Aufgrund der europarechtlichen Pflicht zur Verabschiedung des Gesetzes und der tatsächlichen Notwendigkeiten sind Betreiber kritischer Anlagen jedoch unabhängig von den unwägbaren Ereignissen der nächsten Tage und Wochen im politischen Berlin gut damit beraten, sich auf die künftigen Pflichten eines KRITIS-DachG vorzubereiten. Wie PwC beim Schutz vor Angriffen städtischen Versorgungsunternehmen unterstützen kann, können Sie auch in dieser Case-Study nachlesen. Weiterhin stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur KRITIS Betroffenheit haben.
Ansprechpartner
Michael Küper
Kontakt
Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf