Europäische Aktuarvereinigung veröffentlicht aktualisierten aktuariellen ORSA-Standard

Der Standard, auch bekannt als ESAP 3, soll europäische Aktuare bei der Entwicklung einer einheitlichen Praxis bei der Durchführung des ORSA-Prozesses unterstützen.

Die Europäische Aktuarvereinigung (Actuarial Association of Europe, AAE) hat am 11. Oktober die aktualisierte Version des europäischen Aktuarsstandards zu “Actuarial practice in relation to the ORSA process under Solvency II” nach vorangegangener Verabschiedung durch die Generalversammlung am 6. Oktober veröffentlicht. Der Standard, auch bekannt als ESAP 3, soll europäische Aktuare bei der Entwicklung einer einheitlichen Praxis bei der Durchführung des ORSA-Prozesses unterstützen. Daneben wurde auch ein aktualisiertes Glossar veröffentlicht, dass die in den derzeit drei europäische Aktuarstandards (ESAP) und vier europäischen Aktuarsnotes (EAN) verwendeten Begriffe erläutert.

Die Aktualisierung erfolgte im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens für die ESAPs, die erste Version des ESAP 3 war 2017 veröffentlicht worden. Dabei wurden insbesondere neben der Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen aus die regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Schärfung einiger Begrifflichkeiten berücksichtigt.

Die europäischen Aktuarstandards entfalten keine direkte Verbindlichkeit für deutsche Aktuare, Voraussetzung der Umsetzung als berufsständische Regelung für Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) ist eine explizite Übernahme durch den DAV-Vorstand. Im Juni 2021 waren der bisherige ESAP 3 mit Stand von 2020 als DAV-Hinweis "Aktuarielle Praxis in Bezug auf den ORSA-Prozess unter Solvency II" entsprechend umgesetzt worden. Eine entsprechende Anpassung des Hinweises an die aktuelle Version ist daher wahrscheinlich.

ORSA steht für 'Own Risk and Solvency Assessment', d.h. eigene Risiko- und Solvenzbeurteilung, und stellt einen gemäß Solvency II-Richtlinie explizit vorgeschrieben Prozess dar, bei dem Versicherer eine mittelfristige Bewertung ihrer Risiken und ihres Gesamtsolvabilitätsbedarfs im Rahmen eines vorausschauenden Blicks auf die Einhaltung der quantitativen Anforderungen der Richtlinie. Die BaFin erwartete spätestens seit 2022 eine Berücksichtigung und Bewertung materieller Klimawandelrisiken mit Hilfe entsprechender Szenarien in den einzureichenden ORSA-Berichten. Hierzu hatte der GDV im August 2022 Modellierungsansätze und Vorschläge zur Umsetzung dieser Anforderungen herausgegeben, die im Frühjahr 2023 erweitert wurden. Parallel hatte zudem die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA im August 2022 Guidance zu Klimawandelszenarien im ORSA veröffentlicht.

Nachhaltigkeitsaspekte und damit verbundene Risiken erstrecken sich über die Klimakrise hinaus, entsprechend sind weitere Aspekte in die ORSA-Bewertung zu reflektieren – auch EIOPA hat in ihrem Arbeitsprogramm bis 2026 eine Erweiterung des Fokus auf Biodiversität und soziale Themen angekündigt. Wir empfehlen daher einen Brückenschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD, dass mit dort als relevant identifizierten sustainability matters verbundene Risiken angemessen im ORSA berücksichtigt sind. Dabei ist auch eine Validierung der verwendeten Modelle und Annahmen sowie der Berichterstattung zu erwägen, um stabile und aussagekräftige Ergebnisse als Basis zukunftsorientierter Entscheidungen produzieren und damit verbundene Unsicherheiten transparent adressieren zu können.

Bei Fragen zum ORSA-Prozess, insbesondere im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, und der Definition von relevanten Szenarien zu Klimawandel und darüber hinaus sowie bei Fragen zu aktuarieller Governance – insbesondere bezüglich Umsetzung dieses und weiterer Standards sowie Berücksichtigung von emerging good practice für Modelle, Annahmen, Dokumentation und Berichterstattung –kommen Sie gerne auf mich und meine Kolleg:innen von Actuarial Risk Modelling Services aus GRC Insurance zu! Wir freuen uns auf den Austausch!

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