EIOPA veröffentlicht die Ultimate Forward Rate (UFR) für Solvency-II-Bewertungen in 2025

Die UFRs beeinflussen die Bewertung langfristiger Verbindlichkeiten unter Solvency II und sind ab dem 1. Januar 2025 zu berücksichtigen.

Am 26. März hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA ihren jährlichen Bericht über die Berechnung der Ultimate Forward Rate (UFR) veröffentlicht, aus dem die für die Bewertung unter Solvency II für das Jahr 2025 relevanten Werte für verschiedene Währungen hervorgehen. Für den Euro ergibt sich unverändert ein Wert von 3,30%. Bei weiteren 19 Währungen – darunter der US-Dollar, das britische Pfund Sterling und der Schweizer Franke – ergab sich ebenso keine Änderung. Bei zehn Währungen wurde die UFR geändert. Der japanische Yen gehört dabei zu neun Währungen, bei denen die UFR abgesenkt wurde.

Im Rahmen von Solvency II wird eine risikofreie Zinsstrukturkurve für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen angewendet, die regelmäßig von EIOPA veröffentlicht wird. Aufgrund des Grundprinzips der marktkonsistenten Bewertung werden dabei im Wesentlichen Informationen von den Kapitalmärkten zum jeweiligen Bewertungsstichtag herangezogen. Jenseits einer bestimmten Fristigkeit ist jedoch kein tiefer, liquider und transparenter Markt mehr für risikofreie Anlagen vorhanden. Dieser sog. Last Liquid Point (LLP) liegt beispielsweise für den Euro derzeit bei 20 Jahren. Die UFR je Währung berechnet sich als Summe des erwarteten realen Zinssatzes und der erwarteten Inflation für diese Währung und gibt an, zu welchem Wert sich die Zinsen nach diesem Punkt entwickeln. Dabei erfolgt eine Extrapolation vom Wert am LLP auf den Wert der UFR mittels der sog. Smith-Wilson-Methode.

In dem Bericht "Report on the calculation of the UFR for 2025" weist EIOPA darauf hin, dass für alle Währungen ein leicht negativer durchschnittlichen realer Zinssatz für das Jahr 2023 beobachtet wurde und sich damit für alle Währungen zumindest ein kleiner Rückgang der jeweiligen berechneten UFR-Werte ergab, der jedoch großteils unterhalb der Schwellenwerte für eine Anpassung von ±15bp lag. Im Vorjahr kam es für die meisten Währungen aufgrund des erheblichen Anstiegs der Inflation im Jahr 2022 und des damit einhergehenden Rückgangs des erwarteten realen Zinssatzes zu einer Absenkung der UFRs.

Die Methodik blieb dabei im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Dabei werden unter anderem historische Daten für Realzinsen verwendet, bei denen es im Vergleich zum letztjährigen Bericht einen für 2022 geänderten Wert gab, der unter anderem auf eine geänderte Methode zur Ermittlung der Inflation für Deutschland zurückzuführen ist. Dies hätte jedoch aufgrund der durchgeführten Rundung aussagegemäß keine Auswirkung auf die UFR-Höhe des Vorjahres gehabt.

In vergangenen Impact Assessments hatte EIOPA für Änderungen in der UFR-Höhe nur begrenzte Auswirkung auf die Solvenzsituation der Versicherungsunternehmen ermittelt, da nur Zahlungsströme jenseits des LLP und damit insbesondere langfristige Verpflichtungen entsprechend betroffen sind. Daher wurde auf einer weitergehende Folgeabschätzung seitens der Aufsichtsbehörde verzichtet.

Für den Euroraum, das britische Pfund, den kanadischen sowie den US-Dollar bleibt die UFR unverändert bei 3,30%, da der sich rechnerisch jeweils ergebende Wert von 3,20% innerhalb des regulatorischen Schwellenwertbereichs von ±15bp liegt. Gleiches gilt auch für den Schweizer Franken, hier ergibt sich statt rechnerisch 2,20% weiterhin eine UFR von 2,30%.

Die aktualisierten UFRs sind ab dem 1. Januar 2025 in der Bewertung unter Solvency II zu berücksichtigen.

Bei Fragen zur Zinskurve und der Bewertung unter Solvency II sowie unseren diesbezüglichen integrierten aktuariellen Dienstleistungen sprechen Sie mich gerne an bzw. wenden sich an unsere weiteren Expert:innen von Actuarial Risk Modelling Services. Wir stehen zudem auch bei darüber hinausgehenden Fragen zu marktkonsistenter Bewertung für einen Austausch bereit.

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