Deutsche Aktuarvereinigung veröffentlicht Trendansatz 2024 in der Bewertungstafel DAV2004R-Bestand
Nach 20 Jahren Interpolation abgeschlossen: DAV empfiehlt Stärkung relevanter Rückstellungen auf DAV2004R-B20-Tafel
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat 2004 mit der Richtlinie „Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen“ angesichts der seinerzeitigen Beobachtungen bezüglich der Entwicklung des Sterblichkeitsniveaus und zu erwartender -verbesserungen eine neue Sterbetafel für Rentenversicherungen veröffentlicht. Gleichzeitig wurde für die Reservierung von Verträgen mit anderen Sterbetafeln der Ausbau der Sicherheitsmargen auf eine ebenfalls in der Richtlinie definierte und als DAV 2004 R-B20 bezeichnete Zieltafel empfohlen.
Analog zu den Vorjahren hat der Ausschuss Lebensversicherung der DAV die von der Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen erarbeitete Empfehlung zum weiteren Ausbau der Sicherheitsmargen bei der Bewertung von Rentenversicherungsbeständen mit Versicherungsbeginn bis einschließlich 2004 verabschiedet, die als Anlage zur im November 2023 im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der DAV-Standards bestätigten Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“ kürzlich veröffentlicht wurde. Demgemäß empfiehlt die DAV – vorbehaltlich der Einschätzung der unternehmensindividuellen Situation durch die jeweiligen verantwortlichen Aktuar:innen – für die Reservierung einen Wert auf Basis der DAV2004R-B20. Nachdem in den Vorjahren ein linear interpolierter Wert zwischen der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-Bestand und der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-B20 mit sukzessive wachsendem Gewicht auf der DAV2004R-B20-Tafel empfohlen worden war, ist damit in der Überprüfung die letzte Stufe des Ausbaus der Sicherheitsmargen erreicht. Laut Aussage des Ausschusses wird daher fortan eine Überprüfung gemäß dem üblichen Rhythmus der Tafelüberprüfungen erfolgen.
Neben der Auswirkung auf die entsprechende Reservehöhe bei Anwendung der DAV2004R-B20-Tafel, d.h. in der Regel eine Stärkung um 1/20 gegenüber dem Vorjahr, unter Berücksichtigung der Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (VerBaFin 01/2005) ist für den handelsrechtlichen Abschluss auch die im Anhang bei der Erläuterung der wesentlichen Rechnungsgrundlagen gemachte Darstellung der Anwendung analog zu aktualisieren. Zudem sind angemessene Sicherheitsspannen bezüglich der zukünftigen Sterblichkeitsentwicklung typischerweise Gegenstand des im Risikobericht des Geschäftsberichts zu erläuternden versicherungstechnischen Risikos. Die verantwortliche. Aktuar:innen hebn im Erläuterungsbericht gemäß § 4 Abs. 4 AktuarV die Angemessenheit der Sicherheitsspannen darzulegen sowie eine begründete Einschätzung über deren zukünftige Entwicklung abzugeben.
Der Überprüfung der Entwicklung der Sterblichkeitsverbesserungen durch die DAV-Arbeitsgruppe liegen Daten des Statistischen Bundesamts sowie der Deutschen Rentenversicherung zugrunde. Ergänzend wurden analog zum Vorjahr nationale und internationale Studien sowie Analysen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als weitere Informationsquellen genutzt.
Bei der Überprüfung wurden verschiedene Aspekte wie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, internationale Trendentwicklungen sowie demografische (z. B. Alter und Geschlecht), sozioökonomische und soziale (z. B. Einkommen, Ausbildung und Gesundheitsversorgung), biomedizinische (z. B. Grippewellen, Blutdruck, Body-Mass-Index) und verhaltensbedingte (z.B. Ernährung, Tabakkonsum) Einflussfaktoren analysiert. Insgesamt wird hierauf basierend und insbesondere aufgrund der Schwankungen bei den Sterblichkeitsverbesserungsraten die oben genannte Empfehlung zum Ausbau der Sicherheitsmargen abgeleitet.
Bei Fragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen sowie zu Ausscheideordnungen und Sterbetafeln, inklusive der stochastischen Modellierung von Sterblichkeitstrends für den besten Schätzwert unter Solvency II und IFRS und dem diesbezüglichen Umgang mit Unsicherheiten in der Governance, sowie unseren diesbezüglichen integrierten aktuariellen Dienstleistungen sprechen Sie mich gerne an bzw. wenden sich an unsere Expert:innen von Actuarial Risk Modelling Services.
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