EIOPA veröffentlicht die Ultimate Forward Rate (UFR) für Solvenzbewertung 2026

Die UFRs beeinflussen die Bewertung langfristiger Verbindlichkeiten unter Solvency II und sind ab dem 1. Januar 2026 zu berücksichtigen.

Am 31. März hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA ihren jährlichen Bericht über die Berechnung der Ultimate Forward Rate (UFR) veröffentlicht, aus dem die für die Bewertung unter Solvency II für das Jahr 2026 relevanten Werte für 18 verschiedene Währungen hervorgehen. Für den Euro ergibt sich unverändert ein Wert von 3,30%. Bei den weiteren Währungen – darunter der US-Dollar, das britische Pfund Sterling und der Schweizer Franke – ergab sich ebenso keine Änderung.

Im Rahmen von Solvency II wird eine risikofreie Zinsstrukturkurve für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen angewendet, die regelmäßig von EIOPA veröffentlicht wird. Aufgrund des Grundprinzips der marktkonsistenten Bewertung werden dabei im Wesentlichen Informationen von den Kapitalmärkten zum jeweiligen Zeitpunkt herangezogen. Jenseits einer bestimmten Fristigkeit wird jedoch kein tiefer, liquider und transparenter Markt mehr für risikofreie Anlage, d.h. Staatsanleihen angenommen. Dieser sog. Last Liquid Point (LLP) liegt beispielsweise für den Euro aktuell bei 20 Jahren. Die UFR je Währung berechnet sich als Summe des erwarteten realen Zinssatzes und der erwarteten Inflation für diese Währung und gibt an, zu welchem Wert sich die Zinsen nach diesem Punkt entwickeln. Dabei erfolgt eine Extrapolation vom Wert am LLP auf den Wert der UFR mittels der sog. Smith-Wilson-Methode. Teilweise haben kapitalmarktorientierte Versicherungsunternehmen, die der IFRS-17-Berichterstattungspflicht unterliegen, eine an den Solvency-II-Regularien orientierte Vorgehensweise.

In dem Bericht "Report on the calculation of the UFR for 2026" weist EIOPA darauf hin, dass aufgrund sinkender Inflation und leicht wachsender nominaler Zinsraten für alle Währungen ein leicht positiver durchschnittlichen realer Zinssatz für das Jahr 2024 beobachtet wurde. Für 2023 waren hier noch weitgehend negative reale Zinssätze beobachtet worden. Aufgrund der Schwellenwerte von 5bp und stabiler Inflationsziele ergab sich daher jeweils kein Anpassungsbedarf gemäß der zugrundeliegenden Methodik.

In vergangenen Impact Assessments hatte EIOPA für Änderungen in der UFR-Höhe nur begrenzte Auswirkung auf die Solvenzsituation der Versicherungsunternehmen ermittelt, da nur Zahlungsströme jenseits des LLP und damit insbesondere langfristige Verpflichtungen entsprechend betroffen sind. Daher wurde auf einer weitergehende Folgeabschätzung seitens der Aufsichtsbehörde verzichtet. Inwiefern hier für die IFRS-17-Berichterstattung analog vorgegangen werden kann, obliegt den jeweils unternehmensindividuell festgelegten Interpretationen und Vorgehensweisen.

Die aktualisierten UFRs sind ab dem 1. Januar 2026 in der Bewertung unter Solvency II zu berücksichtigen.

Bei Fragen zur Zinskurve, der Bewertung unter Solvency 2 bzw. IFRS 17 und einem darauf ausetzenden Asset-Liability-Management sowie unseren diesbezüglichen integrierten aktuariellen Dienstleistungen sprechen Sie mich gerne an bzw. wenden sich an unsere weiteren Expert:innen von Actuarial Risk Modelling Services

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