DAV empfiehlt Beibehaltung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung bei 1,0 Prozent für 2027

Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung basiert auf aktuellen Modellrechnungen für ein repräsentatives Anlageportfolio und Ergebnisse liegen im Bereich des Vorjahres

Der Rechnungszins gehört neben den Ausscheideordnungen und Kostenzuschlägen zu den zentralen Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung. Dabei sind für die handelsrechtliche Bewertung der Deckungsrückstellungen gemäß § 25 Abs. 1 RechVersV i.V.m. § 5 Abs. 1 DeckRV Sicherheitszuschläge zu berücksichtigen. Für den Rechnungszins wird dabei die explizite Obergrenze in § 2 DeckRV festgelegt. 

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat am 26. November eine Empfehlung ausgesprochen, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 % auch für das Jahr 2027 beizubehalten. Zuvor lag der Wert zwischen 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 bei 0,25 %, dies ist der historisch niedrigste Wert für diese regulatorische Obergrenze. Seinen Höchststand hatte der Höchstrechnungszins zwischen dem 1. Juli 1994 und dem 30. Juni 2000, als er 4,0 % betrug.

Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses erfolgt durch das Bundesfinanzministerium als Verordnungsgeber der DeckRV, die Deutsche Aktuarvereinigung unterbreitet jährlich einen Vorschlag. In der Vergangenheit ist das Ministerium den DAV-Empfehlungen meist gefolgt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußerte wenige Zeit später seine Unterstützung für die DAV-Empfehlung, den Höchstrechnungszins unverändert zu belassen.

Bilanzielle Auswirkung und interne Governance

Unternehmen können individuell entscheiden, inwiefern sie bei der Festlegung des tatsächlichen vertraglichen Rechnungszinses im Neugeschäft diese Obergrenze berücksichtigen, sollten dabei jedoch die anderen geltenden handelsbilanziellen Vorgaben im Blick haben. Zudem sind die Anforderungen an die Governance zu berücksichtigen, wie sie insbesondere in den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Produktfreigabeverfahren gemäß §23 VAG bzw. dem MaGo-Rundschreiben der BaFin sowie an den Verantwortlichen Aktuar nach § 141 VAG dargelegt werden.

Der in § 2 Abs. 1 DeckRV festgelegte Höchstrechnungzins gilt für Neugeschäftsverträge. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Rechnungszins ist nach § 2 Abs. 2 DeckRV für die gesamte Laufzeit des Vertrages anzusetzen. Dadurch ist für ältere Verträge mit höherem Rechnungszins ggf. eine Zinszusatzreserve gemäß § 341f HGB i.V.m § 5 Abs. 3 DeckRV zu bilden.

Herleitung der DAV-Empfehlung

Während bis zur Umsetzung von Solvency II bis 2015 die gesetzlichen Vorgaben mit einem expliziten Schwellenwert von maximal 60 % der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger deutscher Staatsanleihen relativ konkret war, fehlt seither eine entsprechende Vorgabe. 

Zur Herleitung ihrer Empfehlung wendet die DAV seither Modellrechnungen an, denen ein repräsentatives Neuanlageportfolio zugrunde liegt. Hierbei werden stochastisch gewichtete Szenarien für die Entwicklung der Renditen genutzt und aus den Ergebnissen ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet, um mögliche Auswirkungen kurzfristiger Schwankungen zu glätten. Ähnlich zur vormaligen gesetzlichen Regelung erfolgt abschließend ein Sicherheitsabschlag von 40 %, um den oben genannten Anforderungen aus RechVersV und DeckRV bezüglich Sicherheitszuschlägen zu genügen.

Das Zinsniveaus zeigt sich 2025 weiterhin stabil, zudem hat sich die Inflation wieder beruhigt und bewegt sich in der gesamten Eurozone wieder in Richtung des EZB-Langfristziels von 2 %. Als wichtige Einflussfaktoren für den Höchstrechnungszins benennt die DAV entsprechend auch die Orientierung am allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, das maßgeblich von der Geldpolitik der Zentralbanken beeinflusst wird.  Dennoch weist die Interessenvertretung der deutschen Aktuarinnen und Aktuare auf Unsicherheiten hin, etwa durch geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa.

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