Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat am 26. November 2024 eine Aufsichtsmitteilung zur Proportionalität der Anforderungen an das Risikomanagement für sehr kleine und kleine Kreditinstitute veröffentlicht.
Die EU-Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) in nationales Recht - Anwendbarkeit des neuen Rahmenwerks ist ab 30. Januar 2027 vorgesehen.
Mit der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) entsteht ab dem 30. Januar 2027 ein neuer europäischer Rahmen für die präventive Sanierungs- und Abwicklungsplanung.
Der vom Single Resolution Board (SRB) im Juli 2025 veröffentlichte Leitfaden zum Solvent Wind-Down (SWD) von Handelsbüchern ersetzt die Version aus dem Jahr 2021 und zielt darauf ab, die Abwicklungsfähigkeit der Institute weiter zu verbessern.
Das Single Resolution Board (SRB) hat sein Arbeitsprogramm 2025 („Work program 2025“) veröffentlicht, in dem er seine Ziele und Prioritäten für das Jahr darlegt.
Am 10. Februar 2025 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ein Papier mit Klarstellungen zu den aufsichtlichen Erwartungen zur Ausgestaltung des ICAAP und des ILAAP bei den von ihr beaufsichtigten Instituten sowie zur Einreichung der jährlichen ICAAP und ILAAP Informationen veröffentlicht.
Die vorgeschlagenen Anpassungen entsprechen den Änderungen, die im Rahmen der CRD sowie der Rechtsvorschrift zur digitalen operativen Widerstandsfähigkeit (DORA), vorgenommen wurden.
Die EBA hat ihre Anforderungen an das Resolution Reporting finalisiert. Ziel des ITS ist es, die Datenabfragen im Rahmen der Abwicklungsplanung zu harmonisieren und die Nutzbarkeit der gesammelten Daten zu verbessern.
Die IRRD und ihre Konkretisierung durch EIOPA-Guidelines und technische Regulierungsstandards (RTS) setzen den regulatorischen Rahmen für die präventive Sanierungsplanung von Versicherern und Versicherungsgruppen.
Mit ihrem aktuellen Bericht zu Recovery Plans Dry Runs konkretisiert die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre Sicht auf den nächsten Entwicklungsschritt im Recovery Planning.
Dieser Beitrag stellt den Konsultationsentwurf der „Operational Guidance on banks' communication“ vor, der vom Single Resolution Board (SRB) veröffentlicht wurde.