Finanzausschuss beschließt Anhörung zur Grundsteuer

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen zur Reform der Grundsteuer beschlossen.

Die Koalitionsfraktionen haben inzwischen drei Gesetzentwürfe zu der vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Reform der Grundsteuer eingebracht. In der ersten Anhörung am 11. September 2019 soll es um die Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer gehen. Mit einem Gesetzentwurf soll das Grundgesetz geändert werden (Artikel 72, 105 und 125b). Der Bund soll damit uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten. Zugleich soll den Ländern eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet werden.

In einer zweiten Anhörung, ebenfalls am 11.9., geht es um die Reform der Grundsteuer selbst. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll für die Erhebung der Steuer künftig nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

Darüber hinaus geht es in einer weiteren öffentlichen Anhörung um den ebenfalls von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung. Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen.

Fundstelle/Quelle

Heute im Bundestag (hib), Pressemitteilung vom 26. Juni 2019

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