EU-Richtlinie DAC 6 zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen

Was bedeutet DAC 6 für Intermediäre und Steuerpflichtige?

Am 25. Juni 2018 trat die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU in Kraft, die sich seitdem als DAC6 Reporting einen Namen gemacht hat. Diese Anforderung umfasst kurz gesagt die Meldepflicht von grenzüberschreitenden Gestaltungen, soweit mindestens zwei EU-Staaten beteiligt sind und mindestens eine von gut zwei Dutzend Prüfkriterien einschlägig ist. Bis Ende 2019 waren alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Für die betroffene Steuerfunktion ist es gleichzeitig - neben der fachlichen Identifikation der Themen - eine enorme Herausforderung einen Prozess zu definieren, der sicherstellt, dass anforderungsgemäß nach jeweils 30 Tagen ein Sachverhalt mit allen relevanten Informationen an die zuständige Finanzverwaltung technisch übermittelt wird.
Nach unserer Auffassung ist es unabdinglich, diesen Prozess digital zu gestalten, um den zumeist dezentralen Prüf- und Meldeprozess effektiv und effizient zu gestalten. Da sich bisher kein bestehender Prozess als Anknüpfungspunkt eignet, ist auch die Einführung einer Tool-Lösung rund um die DAC6-Compliance zu empfehlen. Dazu bieten wir erprobte Konzepte auf Basis etablierter IT-Lösungen, wie das DAC6 Compare Tool an.

Weitere Informationen unter https://www.pwc.de/de/steuerberatung/eu-richtlinie-dac-6-zur-meldepflicht-fuer-grenzueberschreitende-steuergestaltungen.html

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