Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Beschluss dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist, ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) zukommt. Des Weiteren hat der EuGH zu entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) nur einer Regelung ähnelt, die schon vor d ...
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Deutschland habe es versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern - so die behördliche Handhabung im Vorlagefall - erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen. Das Gericht der EU (EuG), dem das Verfahren übertragen wurde, hat sich heute geäußert und entschieden, dass die betreffende EU-Regelung in der Tat der deutschen Praxis entgegensteht.
Mit Beschluss vom 16. September 2026 hat der BFH im Revisionsverfahren II R 8/23 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Gegenstand ist die Vereinbarkeit der Grunderwerbsteuer auf eine Anteilsvereinigung infolge einer Verschmelzung im Ausland (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG) mit der Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
Im Februar 2026 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) das Urteil „Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej“ veröffentlicht. Demnach sollte eine Rechnung, die zwar nicht mehr im Zeitraum der Leistungsausführung, aber bis zur Abgabe der entsprechenden Mehrwertsteuererklärung erhalten wurde, noch für den Monat der Leistungsausführung zum Vorsteuerabzug berücksichtigt werden können. Hierauf wurde das EuG-Urteil dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der die Sache zur Überprüfung annahm. Nun hat die Generalanwältin Juliane Kokott ihre Schlussanträge veröffentlicht.
Nach Meinung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ist die Sacheinlage des Gesellschafters einer Einpersonengesellschaft in seine Gesellschaft ohne Gewährung zusätzlicher Anteile keine entgeltliche Leistung. Es kann sich aber um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln.
Eine verbilligte, gegen ein nicht kostendeckendes Entgelt angebotene Reise, die den Besuch einer Kaufveranstaltung ohne Kaufzwang umfasst, fällt nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter die Margenbesteuerung infolge der Sonderregelung für Reiseleistungen nach § 25 UStG – was den Vorsteuerabzug ausschließt. Auch eine Negativmarge führt nicht zu einer Erstattung.
Die EU-Kommission nimmt die Besteuerung für Gebrauchtgegenstände, die Vernichtung (oder Spende) noch brauchbarer Waren sowie die Förderung emissionsloser Fahrzeuge in den Blick, um die einschlägigen Mehrwertsteuervorschriften zu modernisieren. Dazu hat sie eine Konsultation gestartet ‒ noch bis zum 4. November 2026 ist es möglich, Stellung zu nehmen.
Herzlich Willkommen zur vierhunderteinundzwanzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, sämtliche nationalen Maßnahmen zur Umsetzung mehrerer Bestimmungen der sechsten Geldwäscherichtlinie zu melden.
In einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen zu staatlichen Beihilfen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass einem „Unternehmen in Schwierigkeiten“ die für Unternehmen mit hohem Strom- oder Erdgasverbrauch vorgesehenen Vergünstigungen verwehrt bleiben.
Wird eine Freistellungsbescheinigung trotz rechtzeitiger Antragstellung wegen einer unionsrechtswidrigen Missbrauchsprüfung nach § 50d Abs. 3 EStG (2012) nicht vor der Ausschüttung erteilt, beginnt der unionsrechtliche Anspruch auf Erstattungszinsen bereits mit dem Tag des Steuereinbehalts. Das Finanzgericht Köln stellt in einem aktuellen Urteil die verzögerte Erteilung einer Freistellungsbescheinigung insoweit dem vom BFH entschiedenen Fall des unionsrechtswidrigen Widerrufs sowie der Versagung einer Freistellungsbescheinigung gleich.
Das Europäische Parlament (EP) hat am 16.9.2026 eine umfassende Reform des EU-Zollkodex beschlossen. Damit werden strengere Regeln für den elektronischen Handel eingeführt und eine neue Zollbehörde in Lille eingerichtet.
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Der Countdown läuft: Ab dem 11. September 2026 schreibt der Cyber Resilience Act (CRA) Herstellern vor, aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden (Art. 14 CRA). Was das konkret bedeutet und warum sich Unternehmen schon jetzt damit auseinandersetzen sollten, zeigt der folgende Überblick
Die aktuelle PwC-Studie zur Zukunft der europäischen Stahlwirtschaft kommt zu einem klaren Befund: Die Wertschöpfung in der europäischen Stahlindustrie wird sich grundlegend verschieben – weg vom Rohstoff, hin zum Wissen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäischen Gerichtshofes unter anderem entschieden, dass die Margenbesteuerung für Reiseleistungen auch dann anwendbar ist, wenn ein Steuerpflichtiger von Dritten touristische Dienstleistungen, insbesondere Beförderungsleistungen, erwirbt, um sie bei Ausflugsfahrten an Verbraucher zu verkaufen und dabei eine negative Marge erzielt.