Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
Im Februar 2026 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) das Urteil „Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej“ veröffentlicht. Demnach sollte eine Rechnung, die zwar nicht mehr im Zeitraum der Leistungsausführung, aber bis zur Abgabe der entsprechenden Mehrwertsteuererklärung erhalten wurde, noch für den Monat der Leistungsausführung zum Vorsteuerabzug berücksichtigt werden können. Hierauf wurde das EuG-Urteil dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der die Sache zur Überprüfung annahm. Nun hat die Generalanwältin Juliane Kokott ihre Schlussanträge veröffentlicht.
Nach Meinung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ist die Sacheinlage des Gesellschafters einer Einpersonengesellschaft in seine Gesellschaft ohne Gewährung zusätzlicher Anteile keine entgeltliche Leistung. Es kann sich aber um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln.
Eine verbilligte, gegen ein nicht kostendeckendes Entgelt angebotene Reise, die den Besuch einer Kaufveranstaltung ohne Kaufzwang umfasst, fällt nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter die Margenbesteuerung infolge der Sonderregelung für Reiseleistungen nach § 25 UStG – was den Vorsteuerabzug ausschließt. Auch eine Negativmarge führt nicht zu einer Erstattung.
Die EU-Kommission nimmt die Besteuerung für Gebrauchtgegenstände, die Vernichtung (oder Spende) noch brauchbarer Waren sowie die Förderung emissionsloser Fahrzeuge in den Blick, um die einschlägigen Mehrwertsteuervorschriften zu modernisieren. Dazu hat sie eine Konsultation gestartet ‒ noch bis zum 4. November 2026 ist es möglich, Stellung zu nehmen.
Herzlich Willkommen zur vierhunderteinundzwanzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, sämtliche nationalen Maßnahmen zur Umsetzung mehrerer Bestimmungen der sechsten Geldwäscherichtlinie zu melden.
In einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen zu staatlichen Beihilfen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass einem „Unternehmen in Schwierigkeiten“ die für Unternehmen mit hohem Strom- oder Erdgasverbrauch vorgesehenen Vergünstigungen verwehrt bleiben.
Wird eine Freistellungsbescheinigung trotz rechtzeitiger Antragstellung wegen einer unionsrechtswidrigen Missbrauchsprüfung nach § 50d Abs. 3 EStG (2012) nicht vor der Ausschüttung erteilt, beginnt der unionsrechtliche Anspruch auf Erstattungszinsen bereits mit dem Tag des Steuereinbehalts. Das Finanzgericht Köln stellt in einem aktuellen Urteil die verzögerte Erteilung einer Freistellungsbescheinigung insoweit dem vom BFH entschiedenen Fall des unionsrechtswidrigen Widerrufs sowie der Versagung einer Freistellungsbescheinigung gleich.
Das Europäische Parlament (EP) hat am 16.9.2026 eine umfassende Reform des EU-Zollkodex beschlossen. Damit werden strengere Regeln für den elektronischen Handel eingeführt und eine neue Zollbehörde in Lille eingerichtet.
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Der Countdown läuft: Ab dem 11. September 2026 schreibt der Cyber Resilience Act (CRA) Herstellern vor, aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden (Art. 14 CRA). Was das konkret bedeutet und warum sich Unternehmen schon jetzt damit auseinandersetzen sollten, zeigt der folgende Überblick
Die aktuelle PwC-Studie zur Zukunft der europäischen Stahlwirtschaft kommt zu einem klaren Befund: Die Wertschöpfung in der europäischen Stahlindustrie wird sich grundlegend verschieben – weg vom Rohstoff, hin zum Wissen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäischen Gerichtshofes unter anderem entschieden, dass die Margenbesteuerung für Reiseleistungen auch dann anwendbar ist, wenn ein Steuerpflichtiger von Dritten touristische Dienstleistungen, insbesondere Beförderungsleistungen, erwirbt, um sie bei Ausflugsfahrten an Verbraucher zu verkaufen und dabei eine negative Marge erzielt.
In zwei heute ergangenen Urteilen erläutert der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts gegen das Unionsrecht und die Rolle, die ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht spielt. Die verletzte Regelung muss dem Einzelnen Rechte verleihen. Das schuldhafte Versäumnis eines nationalen Gerichts, den Gerichtshof nach der Auslegung dieser Norm zu befragen, kann zur Feststellung der Haftung beitragen, so das Gericht in einem kurzen Resümee.
Der August 2026 war für das europäische Verpackungsrecht ein bedeutender Monat: Am 12. August 2026 entfaltete die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ihre ersten unmittelbaren Rechtswirkungen in allen Mitgliedstaaten – und hat damit die Vereinheitlichung des Verpackungsrechts befördert. Nur elf Tage zuvor, am 1. August 2026, hatte die Europäische Kommission die zweite Auflage ihrer FAQ zur PPWR vorgelegt – mit zahlreichen neuen und überarbeiteten Antworten sowie einem neuen Kapitel XVI zum Vollzug.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Anwendung des Artikels 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen verabschiedet. Mit der Verabschiedung der Leitlinien endet ein dreijähriger Prozess, in dessen Verlauf die Kommission die Interessenträger umfassend konsultiert hat.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jüngst zwei Merkblätter zur Antragstellung für den Industriestrompreis in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 veröffentlicht, die der Konkretisierung der Vorgaben der am 7. Mai 2026 in Kraft getretenen Industriestrompreis-Billigkeitsrichtlinie dienen – das „Merkblatt Industriestrompreis“, das allgemein relevante Vorgaben zur Antragstellung und Nachweisführung enthält, sowie das „Merkblatt Dekarbonisierungsmaßnahmen“, in welchem die Anforderungen an die umzusetzenden Maßnahmen näher ausgestaltet werden. Die in den Merkblättern zum Ausdruck kommenden Hinweise zur Auslegung und Verwaltungspraxis des BAFA sollten in jedem Fall bei der Antragsvorbereitung und -stellung beachtet werden.
In einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass ein Veräußerer seinen ursprünglichen Vorsteuerabzug korrigieren muss, wenn er nach Übertragung des Geschäftsbetriebs das Gebäude umsatzsteuerfrei an den Erwerber vermietet.