BMF: Pauschaler Verlustrücktrag coronabedingt möglich

Wie das Bundesfinanzministerium in einer aktuellen Pressemitteilung informiert, soll bei Verlusten in 2020 die Möglichkeit eine Erstattung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen beantragt werden können. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen.

BMF: Liquiditätshilfe unterstützt Unternehmen schnell und unbürokratisch

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Mit dieser Maßnahme sollen für kleine Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur und im Gastrobereich notwendige Liquidität geschaffen werden, unabhängig davon, ob die Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben oder in dieser Woche geöffnet wurden.

Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht werden wird.

Fundstelle
BMF-Pressemitteilung vom 23. April 2020.

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