Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen weg ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige –wie in Zeiten der Corona-Pandemie– (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Werbungskosten, Einkommensteuerrecht, Ar ...