Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Coronakrise

Nach einem aktuell veröffentlichten BMF-Schreiben können Arbeitergebern die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden.

Diese neue Regelung gilt allerdings nur, soweit Arbeitgeber selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.

Fundstelle
BMF-Schreiben vom 23. April 2020

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