Automatischer Austausch von Steuergestaltungen - FAQ-Katalog des BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die häufigsten technischen Fragen und zugehörigen Antworten zu dem automatischen Austausch von Steuergestaltungen (DAC6) auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Auf der Seite finden sich u.a. Antworten zu folgenden Fragen zur elektronischen Datenübermittlung:

  • Kann eine bereits vorhandene BZSt-Nummer zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen genutzt werden?
  • Die BZSt-Nummer beginnt mit BZ5. Was ist zu beachten, wenn man den XML-Web-Upload im BOP bzw. der Massendatenschnittstelle ELMA nutzen möchte?
  • Ist es möglich, mehrere BZSt-Nummern zu beantragen?
  • Bei Meldungen für mehrere Gesellschaften (z.B. Mutter-/ Tochtergesellschaft): Ist es notwendig, für jede Gesellschaft eine eigene BZSt-Nummer zu beantragen?
  • Ist es möglich, die Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung formlos per E-Mail bzw. Post/Fax abzugeben?
  • Muss dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt werden, dass keine Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorliegt?
  • Besteht eine Möglichkeit zur Beifügung von Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen DAC6 Meldung oder ist eine solche Funktionalität in Planung?

Fundstelle

Internetseite des BZSt.

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